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Beim Haus Kaufen auf versteckte Mängel achten

Haus kaufenWer sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, der sollte sich nicht auf den ersten Eindruck verlassen. Viele Mängel können mit einfachen Mitteln gut versteckt werden. Dazu gehören Schimmelbildung in den Wänden genauso wie marode Fußböden. Steht dann noch im Vertrag zum Haus Kaufen und Wohnung Kaufen die Formulierung „gekauft wie steht und liegt“, hat man es schwer, den Verkäufer regresspflichtig zu machen. Möglich wäre das nur dann, wenn man ihm arglistige Täuschung nachweisen kann.

Beim Besichtigungstermin zum Haus Kaufen sollte man sich Zeit nehmen und möglichst einen sachkundigen Begleiter aus dem Bauwesen dabei haben. Beim Eintreten ist die Nase ein gutes Hilfsmittel. Schimmel sorgt immer für einen ganz typischen Geruch. Hat der Makler oder der Besitzer sämtliche Fenster weit aufgerissen, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass es solche Mängel gibt. Dann sind die Tapetenkanten in den Ecken und am Fußboden im Erdgeschoss der wichtigste Anhaltspunkt. Weiter lesen…

Baufinanzierung

Nebenkosten der Baufinanzierung

Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu bauen bzw. zu kaufen, das kostet viel Geld. Nicht selten wird es deutlich teurer, als ursprünglich geplant. Grund dafür sind oft fehlende oder falsche Einschätzungen der anfallenden Kosten.

So werden beispielsweise die Baunebenkosten oft unterschätzt. Für den Erwerb einer Immobilie fallen allerdings Notarkosten an, die etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises ausmachen, sowie Grunderwerbssteuern in Höhe von 3,5 bis 4,5 Prozent.

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Keine Mietminderung bei vorhersehbaren Bauarbeiten

Wenn ein Mieter in eine neue Mietwohnung einzieht und bereits vor oder bei dem Einzug schon Bauarbeiten am betreffenden Haus oder auch in der Nachbarschaft absehbar waren, beschränkt das den Anspruch auf Mietminderung. So entschied das Landgericht Berlin in einem aktuellen Fall (Az.: 63 S 155/07).

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