Beim Haus Kaufen auf versteckte Mängel achten
Wer sich ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, der sollte sich nicht auf den ersten Eindruck verlassen. Viele Mängel können mit einfachen Mitteln gut versteckt werden. Dazu gehören Schimmelbildung in den Wänden genauso wie marode Fußböden. Steht dann noch im Vertrag zum Haus Kaufen und Wohnung Kaufen die Formulierung „gekauft wie steht und liegt“, hat man es schwer, den Verkäufer regresspflichtig zu machen. Möglich wäre das nur dann, wenn man ihm arglistige Täuschung nachweisen kann.
Beim Besichtigungstermin zum Haus Kaufen sollte man sich Zeit nehmen und möglichst einen sachkundigen Begleiter aus dem Bauwesen dabei haben. Beim Eintreten ist die Nase ein gutes Hilfsmittel. Schimmel sorgt immer für einen ganz typischen Geruch. Hat der Makler oder der Besitzer sämtliche Fenster weit aufgerissen, könnte das ein Hinweis darauf sein, dass es solche Mängel gibt. Dann sind die Tapetenkanten in den Ecken und am Fußboden im Erdgeschoss der wichtigste Anhaltspunkt. Weiter lesen…