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Mieterhöhung beim Einfamilienhaus

Miete für EFH

Miete für EFH

Neues BGH-Urteil zu Mieterhöhungen bei Einfamilienhäusern

Durch ein aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) ist es jetzt für den Vermieter wesentlich einfacher geworden, Mieterhöhungen für Einfamilienhäuser durchzusetzen. Bislang war das aufwendig oder teuer, es musste entweder ein Sachverständigengutachten oder drei Mieten von Vergleichshäusern vorgelegt werden.

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