Mieterhöhung beim Einfamilienhaus
Neues BGH-Urteil zu Mieterhöhungen bei Einfamilienhäusern
Durch ein aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) ist es jetzt für den Vermieter wesentlich einfacher geworden, Mieterhöhungen für Einfamilienhäuser durchzusetzen. Bislang war das aufwendig oder teuer, es musste entweder ein Sachverständigengutachten oder drei Mieten von Vergleichshäusern vorgelegt werden.
