Studentenwohnung
Studentenwohnung mieten oder kaufen?
Es soll ja vereinzelt Studenten geben, die finanziell unabhängig sind und ein wenig besser dastehen als der überwiegende Teil der Studenten. Und wiederum einem noch kleineren Teil dieser „wohlhabenden” Studenten stellt sich dann die Frage, die Wohnung während der Studienzeit zu mieten oder zu kaufen. Diese Frage ist jedoch nicht grundsätzlich pauschal zu beantworten und hängt von mehreren unterschiedlichen Faktoren ab.
- Wo studieren Sie?
- Wie hoch sind in dieser Stadt die Mieten und die Immobilienpreise?
- Wie groß soll die Wohnung sein?
- Sind in dieser Stadt genügend Mietwohnungen im Angebot?
- Wie lange dauert Ihr Studium?
- Werden Sie die gesamte Studienzeit in dieser Stadt verbringen?
- Wäre Eigenkapital ausreichend vorhanden?
- Muss zusätzlich ein Kredit aufgenommen werden?
- Bekommt der (vermögende) Besitzer einer Eigentumswohnung trotzdem noch Bafög?
- Wollen Sie allein in dieser Wohnung wohnen?
Sollte nach Beantwortung dieser Fragen noch immer der Wunsch nach einer Eigentums-Studentenwohnung bestehen, sollten zunächst Kosten und Nutzen verglichen werden. Stellen wir doch mal ca. 200,- Euro Kaltmiete für eine Mietwohnung und ca. 30.000,- Euro Kaufpreis inkl. Sanierung für eine ETW gegenüber. Bei einer Mietwohnung wären ca. 2.400,- Euro pro Jahr zu zahlen. Um den Kaufpreis der ETW „abzuwohnen” müssten Sie dann mindestens 12 Jahre in der Eigentumswohnung wohnen! Können Sie das zu Beginn Ihrer Studienzeit bereits abschätzen? Andererseits können Sie die ETW ja nach Ihrem Studium wieder verkaufen und da Immobilien ja eher an Wert gewinnen anstatt verlieren, dürften Sie hierbei eigentlich kein Minusgeschäft machen. Vorausgesetzt Sie haben sich für eine allgemein gute bzw. bei Studenten gefragte Wohnlage entschieden.
Wer jedoch jetzt denkt, er könne sich eine ETW kaufen, 5 Jahre darin „umsonst” wohnen, weil er diese ja wenigstens zum gleichen Preis wieder verkaufen kann, der irrt sich. Denn auch bei einer Eigentumswohnung fallen außer den üblichen Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser, Versicherung etc.) noch weitere Nebenkosten an, welche Sie bei einer Mietwohnung nicht haben. Dieses ist u.a. eine Instandhaltungsrücklage. Achtung! Eine Instandhaltungsrücklage gehört zum Gemeinschaftseigentum vom gesamten Haus / Wohnanlage und wird beim Verkauf der Wohnung nicht wieder an den Einzahler ausgezahlt! Auch beim Kauf fallen deutlich mehr Kosten an als bei einer Miete. Bei einer Mietwohnung zahlen Sie eine Mietkaution in Höhe von zwei bis drei Monatsmieten, welche Sie am Ende der Mietzeit wieder zurück bekommen. Beim Kauf einer ETW fallen Nebenkosten für Notar, Makler, Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungen, eventuell eine Rechtsberatung oder eine fachliche Beratung eines Baugutachters an. Dazu finden Sie HIER weitere Informationen.
Was geschieht, wenn das Studium abgebrochen oder wenn in einer anderen Stadt weiterstudiert wird? Wäre die Wohnung dann kurzfristig ohne Verlust zu verkaufen? Muss durch den Verkauf eventuell eine Finanzierung ausgelöst werden und fällt dabei ggf. bei der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Eine Alternative sollte vor dem Kauf einer Eigentumswohnung auf jeden Fall geprüft werden: Wie viel könnten Sie monatlich verdienen, wenn Sie den geplanten Kaufpreis der Wohnung clever anlegen? Würde dieses eventuell für die jährliche Miete einer Wohnung ausreichen? Nach den kürzlichen Turbulenzen am Finanzmarkt sind natürlich auch hier einige Risiken vorhanden. Da sprechen stabile Immobilienwerte wieder für eine eigene Immobilie als sichere Wertanlage.
Ist die Wohnung groß genug, könnten Sie eventuell noch an andere Studenten vermieten, um so einen Teil Ihrer Kosten zu kompensieren. Sie wohnen in Gesellschaft und verdienen damit noch etwas Geld nebenher. Sprechen Sie dieses Vorhaben jedoch vor dem Kauf der Wohnung mit dem anderen Wohnungseigentümern im Haus ab, so ersparen Sie sich später böse Überraschungen.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied übrigens, dass auch Studenten mit einer Eigentumswohnung Bafög bekommen können, denn bis zu einer gewissen Größe wird die ETW nicht zum sogenannten anrechnungsfähigen Einkommen gezählt.
Man kann es drehen wie man will, irgendwo sind immer kleinere oder größere Nachteile aber auch Vorteile vorhanden. Diese muss im Einzelfall jeder für sich selbst abwägen und danach die für ihn günstigste Entscheidung treffen.
Autor: Heiko Erxleben
Tags:Eigentumswohnung, Mietwohnung, Studentenwohnung, Wohnung
