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Streit um Oberlicht im Wohnhaus



Die Nachbarn dürfen nicht geblendet werden

Manchmal liefert auch die beliebte Sonde einen Anlass zum Streit zwischen Immobilienbesitzern vor Gericht. Denn jeder Mensch empfindet anders, einige lieben eine sonnige Terrasse, andere mögen lieber etwas Schatten.

So kann selbst auch ein harmloses Dachfenster oder Oberlicht in einem Wohnhaus zum Anlass für einen Rechtstreit durch mehrere Instanzen werden. Im aktuellen Fall wurde ein Oberlicht eingebaut, welches die Sonnenstrahlen reflektierte und von April bis September einen Nachbarn täglich eine halbe Stunde extrem blendete.

Das Oberlandesgericht Stuttgart war der Meinung, dass dieses nicht sein dürfe und entschied, dass der Hauseigentümer dafür Sorge zu tragen hat, dass die umgelenkten Sonnenstrahlen den Nachbarn nicht mehr stören, zum Beispiel durch die Verwendung eines matteren Glases. Schließlich handele es sich hierbei nicht mehr um eine reine Natureinwirkung.    (Az: 10 U 146/08)

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Recht & Urteile.

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