Wohnung.com     

  Das Newsportal rund um den Wohnungsmarkt  

Staffelmietvertrag



Staffelmietvertrag für eine Mietwohnung

Mit einem Staffelmietvertrag haben Sie vom ersten Tag an die Sicherheit zu wissen, wie sich die Mietpreisentwicklung Ihrer Wohnung in Zukunft gestalten wird. Hier kommt es jedoch oft auch auf die unterschiedlichen Mietregionen an, sie können mit einem Staffelmietvertrag Glück oder auch etwas Pech haben.

Bei stark steigenden Mieten kann sich eine vorher festgelegte Staffelmiete unter Umständen als sehr günstig erweisen. Bleiben die Mietpreise jedoch über Jahre konstant oder sinken sogar, dann zahlen sie langfristig zu viel Miete.

Der Hauseigentümer legt bei einer Staffelmiete bereits bei Mietbeginn die möglichen Mieterhöhungen fest, damit sind weitere Mieterhöhungen während der Laufzeit des Mietvertrages ausgeschlossen. Eine Staffelmiete für eine Mietwohnung bedeutet auch, dass der Vermieter während der im Staffelmietvertrag festgelegten Mietzeit auch keine Mieterhöhungen wegen eventueller Modernisierungsmaßnahmen geltend machen kann. Auch dann nicht, wenn er die Mietwohnung überdurchschnittlich gut renoviert oder sogar energiesparende Maßnahmen durchführt.

In einem Staffelmietvertrag müssen die jeweilige Monatsmiete und der genaue Zeitpunkt der Mieterhöhung genau in Euro und Cent festgelegt werden, unzureichend ist eine Aussage über eine jährliche prozentuale Erhöhung der Miete.

Autor: Heiko Erxleben

Tags:, ,

Veröffentlicht in Verträge.

Kommentar hinzufügen

Vorheriger Eintrag: Untervermietung einer Mietwohnung  

Keine Antworten

Benutzen Sie das unten stehende Formular zum Versenden eines Kommentares!


Antworten

Sie müssen eingeloggt sein zum senden eines Kommentares.