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	<title>Kommentare zu: Schönheitsreparaturen</title>
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	<description>Das Newsportal rund um den Wohnungsmarkt</description>
	<lastBuildDate>Mon, 02 Jan 2012 18:50:43 +0100</lastBuildDate>
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		<title>Von: Theo</title>
		<link>http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/comment-page-1/#comment-180</link>
		<dc:creator>Theo</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 18:56:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.wohnung.com/?p=273#comment-180</guid>
		<description>Hallo,

hab da imm Moment leider auch ein Problem, letzts Jahr im Juli habe ich eine Wohnung angemietet, habe sie unrenoviert vom Vormieter übernommen da bereits diverse Möbel drin waren die ich übernommen habe und das Bad auch komplett gefliest war usw.

Jetzt habe ich die Vorabnahme mit dem Hausmeister gemacht und der hat mir im Protokoll (was ich leider unterschrieben habe) auferlegt komplett neu zu tapezieren da die alte Tapete zum Teil eingerissen war.

Jetzt ist aber die Frage offen ob ich das überhaupt tun muss? Hab den hausmeister nochmal angerufen und der hat mir nochmal gesagt das ich das tun muss. Reicht es denn nicht wenn ich die Wohnung untapeziert übergebe?

Brauche dringend Rat, danke!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>hab da imm Moment leider auch ein Problem, letzts Jahr im Juli habe ich eine Wohnung angemietet, habe sie unrenoviert vom Vormieter übernommen da bereits diverse Möbel drin waren die ich übernommen habe und das Bad auch komplett gefliest war usw.</p>
<p>Jetzt habe ich die Vorabnahme mit dem Hausmeister gemacht und der hat mir im Protokoll (was ich leider unterschrieben habe) auferlegt komplett neu zu tapezieren da die alte Tapete zum Teil eingerissen war.</p>
<p>Jetzt ist aber die Frage offen ob ich das überhaupt tun muss? Hab den hausmeister nochmal angerufen und der hat mir nochmal gesagt das ich das tun muss. Reicht es denn nicht wenn ich die Wohnung untapeziert übergebe?</p>
<p>Brauche dringend Rat, danke!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: ito_miura</title>
		<link>http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/comment-page-1/#comment-78</link>
		<dc:creator>ito_miura</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Jun 2009 13:15:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.wohnung.com/?p=273#comment-78</guid>
		<description>danke sehr ich war nur etwas aufgeregt weil mein vermieter mir jetzt in einem bösen brief schrieb:
&quot;Ihre Dienstwohnung wird Ihnen zusammen mit dem Arbeitsverhältnis bei uns frsitlos gekündigt.Sie können sich laut gängiger rechtssprechnung nicht auf den Mietschutz berufen die Geltung der §§574 bis 574cBGB ist ausgeschlossen...Wir halten uns an geltendes Recht!Wir fordern Sie auf die Wohnung bis zum 27.Juni.2009,24:00 Uhr in einem vermietbaren Zustand zu beräumen.Wir weisen daraufhin das nach aktueller Rechtssprechung des BGH ein derartiger(gelb-oranger) Frabanstrich KEINESFALLS einen vermietbaren Zustand darstellt,weshalb wir sie auffordern die wände provokationslos zu übermalen.
Sollte am sonntag den 28.juni 2009 eine nachmieterin gehindert sein,ihre vertragliche dienstwohnung beziehen zu können.stellen wir sie vorkostenpflichtige alternativen:
-Sie zahlen den vergeblichen umzug der mieterin und eine entschädigende Unterbringung in einer Pension
-ihre persönlichen sachen werden bei einer spedition eingelagert und müssen von ihnen kostenpflichtig ausgelöst werden.
Sie sollten davon ausgehen das mit diesem schreiben unsere geduld mit ihnen aufgebraucht ist und wir über einen anwalt u.a. mit räumungsklage gegen sie vorgehen werden.&quot;
nun ist dies die erste Auszugsaufforderung und ich bin bis zum 30.6.09 krankgeschrieben.darf er mich zum umzug zwingen?muss ich meine persönlichen sachen von ihm verladen lassen?muss ich tatsächlich streichen wenn er das will?und vorallem...bis samstag?!?
bitte um dringende hilfe ich bin am ende meines lateins.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>danke sehr ich war nur etwas aufgeregt weil mein vermieter mir jetzt in einem bösen brief schrieb:<br />
&#8220;Ihre Dienstwohnung wird Ihnen zusammen mit dem Arbeitsverhältnis bei uns frsitlos gekündigt.Sie können sich laut gängiger rechtssprechnung nicht auf den Mietschutz berufen die Geltung der §§574 bis 574cBGB ist ausgeschlossen&#8230;Wir halten uns an geltendes Recht!Wir fordern Sie auf die Wohnung bis zum 27.Juni.2009,24:00 Uhr in einem vermietbaren Zustand zu beräumen.Wir weisen daraufhin das nach aktueller Rechtssprechung des BGH ein derartiger(gelb-oranger) Frabanstrich KEINESFALLS einen vermietbaren Zustand darstellt,weshalb wir sie auffordern die wände provokationslos zu übermalen.<br />
Sollte am sonntag den 28.juni 2009 eine nachmieterin gehindert sein,ihre vertragliche dienstwohnung beziehen zu können.stellen wir sie vorkostenpflichtige alternativen:<br />
-Sie zahlen den vergeblichen umzug der mieterin und eine entschädigende Unterbringung in einer Pension<br />
-ihre persönlichen sachen werden bei einer spedition eingelagert und müssen von ihnen kostenpflichtig ausgelöst werden.<br />
Sie sollten davon ausgehen das mit diesem schreiben unsere geduld mit ihnen aufgebraucht ist und wir über einen anwalt u.a. mit räumungsklage gegen sie vorgehen werden.&#8221;<br />
nun ist dies die erste Auszugsaufforderung und ich bin bis zum 30.6.09 krankgeschrieben.darf er mich zum umzug zwingen?muss ich meine persönlichen sachen von ihm verladen lassen?muss ich tatsächlich streichen wenn er das will?und vorallem&#8230;bis samstag?!?<br />
bitte um dringende hilfe ich bin am ende meines lateins.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.wohnung.com/schoenheitsreparaturen/comment-page-1/#comment-77</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jun 2009 16:27:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.wohnung.com/?p=273#comment-77</guid>
		<description>Meiner Meinung nach ist Streichen = Renovieren. Oder steht in Ihrem Mietvertrag noch an anderer Stelle etwas zur Übergabezustand geschrieben?

Streichen = Schönheitsreparaturen zur Wohnungsübergabe und dazu haben Sie doch in Ihrem Text bereits alles genannt: “Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters. Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist, muss der Mieter renovieren.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Meiner Meinung nach ist Streichen = Renovieren. Oder steht in Ihrem Mietvertrag noch an anderer Stelle etwas zur Übergabezustand geschrieben?</p>
<p>Streichen = Schönheitsreparaturen zur Wohnungsübergabe und dazu haben Sie doch in Ihrem Text bereits alles genannt: “Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters. Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist, muss der Mieter renovieren.&#8221;</p>
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