Wohnung.com     

  Das Newsportal rund um den Wohnungsmarkt  

Schlüsselfertiges Bauen



Was gilt allgemein als schlüsselfertig?

Oft wird in Bauverträgen und Hausbauprospekten mit dem so genannten schlüsselfertigen Bau einer Immobilie geworben und die Bauherren verstehen darunter, dass sie damit ein komplett fertiges Haus oder eine Eigentumswohnung erhalten, ohne weitere Zusatzleistungen.

Die aktuelle Rechtsprechung misst dem Begriff „schlüsselfertig” jedoch eine andere Bedeutung zu, denn nur was in einer dem Bauvertrag beigefügten Bau- und Leistungsbeschreibung schriftlich vereinbart wurde, gilt am Ende auch als Umfang für den Begriff schlüsselfertig.

Die meisten Gerichte, so auch das Oberlandesgericht Koblenz im Mai 2008, sind übereinstimmend der Meinung, dass für die Definition „schlüsselfertig” der gesamte Inhalt des Bauvertrages zu betrachten ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) betonte ebenfalls, dass bei einem schlüsselfertigen Angebot der Bauherr nicht automatisch von einer pauschalierten Leistung zu Lasten des Unternehmers ausgehen kann.

Die Verpflichtung und der Umfang der Leistungen erschließen sich immer aus dem Inhalt des Bauvertrages und der Leistungsbeschreibung, nicht jedoch aus phrasenhaften Begriffen wie „komplett” oder „schlüsselfertig”. Der Bauherrenschutzbund (BSB) rät allen Bauherren daher, die Bau- und Leistungsbeschreibung des Bauvertrages gründlich zu prüfen. Fehlende Punkte oder schwammige Formulierungen sollten kritisch hinterfragt werden.

Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass sämtliche verwendete Materialien und Baustoffe, Qualitätsstandards, Leistungen, Ausführungsarten usw. vollständig und ausführlich beschrieben sind und auch mit den Bauzeichnungen übereinstimmen. Ein Bauvertrag sollte erst unterschrieben werden, wenn alle Unterlagen und Anlagen vollständig sind. Bei Zweifeln sollten Bauherren den Vertrag einem unabhängigen Fachmann zur Prüfung vorlegen.

Autor: Heiko Erxleben

Tags:,

Veröffentlicht in Hausbau.

Kommentar hinzufügen

Vorheriger Eintrag: Holzfassaden   Nächster Eintrag: Schäden am Haus

Keine Antworten

Benutzen Sie das unten stehende Formular zum Versenden eines Kommentares!


Antworten

Sie müssen eingeloggt sein zum senden eines Kommentares.