Solaranlagen: Förderungsmöglichkeiten

Bei steigendem Umwelt- und Klimabewusstsein und angesichts des Gefahrenpotenzials herkömmlicher Energielieferanten wie Kernkraft- und Kohlekraftwerke sind regenerative Energiequellen zunehmend gefragt. Dabei gewinnt auch aufgrund innovativer Technologien und gezielter Förderungsmaßnahmen die Nutzung von Solarenergie unter Kosten-/Nutzen-Aspekten zunehmend an Bedeutung.

Weitreichende Fördermaßnahmen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Vorteilhafte Projektförderungen im Bereich von Solaranlagen bieten sich für viele Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen durch die KfW. Spezielle Förderprogramme für erneuerbare Energien erfassen unterschiedliche Grundlagen und Zielrichtungen im Rahmen der Bedarfe.

Mit dem Angebot des zinsvergünstigten Kredits „Standard“ bietet sich die Gelegenheit einer hilfreichen Unterstützung unter anderem bei der Anschaffung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Voraussetzung dabei ist, dass der erzeugte Strom zumindest teilweise in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

Förderung im Ausland

  • deutsche Firmen
  • ausländische Firmen (Umkreis 50km)
  • Anforderungen erfüllen
  • Privatpersonen, Landwirte etc.

Dies gilt auch für entsprechende Investitionen deutscher Firmen im Ausland. Ausländische Unternehmen müssen als Voraussetzung für eine Förderung in Deutschland oder im Grenzbereich von 50 Kilometern im Sinne der Vorgaben investieren. Eine Zinsbindung kann bis zu einer Zeit von 20 Jahren erfolgen. Als Bezugsberechtigte kommen aus dem In- und Ausland Unternehmen jeder Größe, Freiberufler, Landwirte sowie Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller in Betracht.

Die Tarifversion „Premium“ zur Förderung erneuerbarer Energien gewährleistet Zinsvorteile und eine Tilgungsunterstützung. Bezogen auf die Solarenergie bietet sich hier die Unterstützungsmöglichkeit für den Bau von großen Solarkollektoranlagen sowie Anlagen zur Speicherung und Verteilung von Wärme.

Diese Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen mit ungefähr bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch größere Unternehmen infrage. Außerdem sind auch Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Freiberufler sowie Landwirte und Privatpersonen antragsberechtigt.

SolaranlagenFörderungsmöglichkeitenKfW

Förderung durch günstige KfW-Darlehen und Tilgungszuschuss des BMWi

Mit dem Kreditprogramm „Speicher“ werden kombinierte Anlagen aus Batteriespeicher und Fotovoltaik gefördert. Erfasst sind dabei auch Nachrüstungen von Fotovoltaik-Anlagen, bei denen die Inbetriebnahme nach dem 31.12.2012 erfolgte.

Mit dieser Förderung der Neuinstallierung von stationären Batteriespeicheranlagen in Verbindung mit Fotovoltaik-Einrichtungen sind ein zinsgünstiger Kredit der KfW und ein Tilgungszuschuss verbunden. Dieser wird aus den Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie geleistet.

Der durch die Anlage aus Sonnenenergie erzeugte Strom ist anteilig auch dem öffentlichen Stromnetz zur Verfügung zu stellen. Um die Voraussetzungen für eine Förderung einer Speichernachrüstung zu erfüllen, muss neben der Stichtagsregelung noch ein weiteres Kriterium beachtet werden.

Zwischen der Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlage und Batteriespeichersystems muss mindestens ein Zeitraum von sechs Monaten liegen. Außerdem muss die Fotovoltaik-Anlage folgendem Anforderungsprofil entsprechen:

  • Die Leistung darf 30 Kilowatt peak nicht überschreiten.
  • Pro Photovoltaik-Anlage kann nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
  • Das Batteriespeichersystem wird mindestens fünf Jahre in Deutschland betrieben.

Während die Kreditgewährung sich auf die kombinierte Anlage bezieht, erfolgt der Tilgungszuschuss nur für das Batteriespeichersystem. Diese Förderungsmaßnahme ist für Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen sowie Landwirte und gemeinnützige Antragsteller verfügbar.

Mit der Förderungsalternative „Standard Fotovoltaik“ werden Anlagen gefördert, die Strom aus Sonnenenergie erzeugen. Dies gilt neben dem Kauf neuer Anlagen auch für Investitionen in gebrauchte Anlagen, wenn dadurch deutliche Leistungssteigerungen bewirkt werden können. Der gewonnene Strom muss mindestens teilweise ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Die Förderungsobergrenze liegt pro Vorhaben bei 25 Millionen Euro. Der KfW-Kredit Standard Fotovoltaik kann von allen Unternehmen, sonstigen Organisationen und Personen beantragt werden. Voraussetzung ist eine geplante Investition in eine Fotovoltaik-Anlage zur Nutzung der Sonnenenergie für die eigene Stromversorgung.

Zins- oder Investitionszuschüsse für innovative Pilotprojekte

Für größere Pilotprojekte, die zur nachhaltigen Entlastung der Umwelt beitragen können, stehen attraktive Unterstützungsangebote bereit. Besonders hilfreich ist der tilgungsfreie Beginn der Rückzahlungen über einen längeren Zeitraum.

Die Betriebskosten werden umfangreich durch Zins- oder Investitionszuschüsse unterstützt. Zu den förderungswürdigen Maßnahmen zählen auch Klimaschutzmaßnahmen wie Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien sowie eine umweltfreundliche Versorgung und Verteilung von Energie.

Darunter fällt auch die Förderung der Solarenergie. Das beabsichtigte Vorhaben muss erstmalig in Deutschland zur Anwendung gebracht werden oder eine bereits vorhandene Technik in einer neuen Kombination eingesetzt werden.

Die Maßnahme soll demonstrativ auf Innovation gerichtet sein und als Multiplikator wirken können. Förderungsfähig sind hierbei gewerbliche Unternehmen aus dem In- und Ausland, kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung.

SolaranlagenFördermöglichkeitenProjekt

Exklusives Angebot für große gewerbliche Unternehmen im Zeichen der Energiewende

Ein spezielles Kreditangebot gilt für in- und ausländische Unternehmen mit einer Jahresumsatzbilanz von über 500 Millionen Euro. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Zuge der Energiewende. Dieser volkswirtschaftlich bedeutsame Prozess soll durch flexible, möglichst maßgeschneiderte Unternehmenskredite flankiert werden.

Gefördert werden dabei Maßnahmen zur Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz. Hierzu zählen Neubauten und Gebäudesanierungen, die den Vorgaben der Energiesparverordnung entsprechen oder diese übertreffen.

Es ist möglich, nahezu jede umweltfreundliche Maßnahme steuerlich irgendwie geltend zu machen, daher lohnt es sich, im Vorfeld alle Informationen zu den eigenen Planungen und dessen Fördermöglichkeiten einzuholen.

Außerdem gilt es für Veränderungsvorhaben, die auf deutliche Energieeinsparungen ausgerichtet sind. Die Einsparvoraussetzungen für eine Förderung sind erfüllt, wenn bei der Anschaffung einer neuen Anlage mindestens 15 Prozent Energie weniger als im Branchendurchschnitt erzielt werden kann.

Für einen Ersatz bestehender Anlagen gilt, dass dadurch ein Energieeinsparvolumen von mindestens 20 Prozent bezogen auf den Durchschnittswert der letzten drei Jahre erreicht werden muss. Ein zinsgünstiges Darlehn wird auch in den Fällen gewährt, in denen die Neu- und Weiterentwicklung innovativer Technologien zu folgenden Zwecken erfolgt:

  • Energieeinsparung
  • Effizientere Energieerzeugung
  • Energiespeicherung
  • Effizientere Energieübertragung

Ebenso sind Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, also auch von Solarenergie, förderungswürdig.

Förderung für Fotovoltaik-Anlagen von Energieversorgungsunternehmen

Einige Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke fördern Fotovoltaik-Anlagen durch Zuschüsse. Dabei ist die Antragsberechtigung im Regelfall auf das Netzgebiet des Energieversorgers beschränkt. Neben dem Effekt einer stärkeren Fokussierung auf regenerative Energien dient dieses Angebot vor allem auch der Kundenbestandssicherung.

Staatliche Förderung der Solarenergie zur Strom- und Wärmeerzeugung

Wer durch Solarenergie erzeugten Strom ins Netz eingespeist, erhält einen staatlichen Zuschuss. Die Bezuschussung gilt seit dem 01.08.2014 nur noch für Neuanlagen mit nicht mehr als 500 Kilowatt peak Leistung. Über dieser Leistungsgrenze ist die Selbstvermarktung notwendig. Hierbei werden alternativ zur früheren Förderung Marktprämien gewährt.

Staatliche Unterstützung der Solarenergie bei Solarthermieanlagen

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, wird eine Basisförderung für die Errichtung von Solarthermieanlagen geleistet. Dies gilt nur für Solarthermieanlagen, die als Heizungsunterstützung fungieren. Die Höhe richtet sich bei einem Mindestförderbetrag von 1500 Euro nach der Anzahl der Quadratmeter, 90 Euro je Quadratmeter angefangener Kollektorfläche. Unter speziellen Voraussetzungen erfolgen zusätzliche Bonuszahlungen. Dazu zählen:

  • Zusätzlicher Einbau eines Brennwertkessels zur Solaranlage
  • Kombination mit Wärmepumpe oder Biomassekessel
  • Effizienzbonus
  • Erweiterung einer vorhandenen Solaranlage

Eine weitere besondere Unterstützung erfolgt bei Solarthermieanlagen für Brauchwasser

Erfolgt durch die Solaranlage ausschließlich die Warmwasserzubereitung, wird bei einer vorhandenen Kollektorfläche von 20 bis 40 Quadratmetern, ebenfalls eine Förderung vergeben. Dies gilt auch für den Fall der Kombination mit einer förderfähigen Wärmepumpe oder Biomasseanlage.

Außerdem kann für Warmwasseranlagen ein regenerativer Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro gezahlt werden. Ein Innovationsbonus zur Warmwasser-Solarthermie kann bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden gewährt werden.

Voraussetzung dafür ist eine Kollektorfläche von 20 bis 100 Quadratmeter sowie eine Nutzfläche von mindestens 500 Quadratmetern. Darunter fallen auch Neubauten. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Quadratmeter Kollektorfläche 90 Euro.

Fachinformationen zur Solarenergie können zu einem großen Einsparpotenzial führen

Eine bedarfsorientierte, individuelle Berechnung einer möglichen finanziellen Förderung mit Blick auf die Solarenergie lohnt sich spürbar. Die Beantragung zustehender Fördermittel sollte in keinem Fall vergessen werden.