Fahrstuhl: Besondere Anforderungen an die Beleuchtung

Mehrgeschossige öffentliche Gebäude verfügen heutzutage meist über Fahrstuhl-Anlagen. Auch Eigentümer von Privathäusern, die behinderten Menschen barrierefreies Wohnen ermöglichen wollen, lassen häufig Aufzüge einbauen. Um die vom Gesetzgeber verlangte ordnungsgemäße Betriebssicherheit zu gewährleisten, werden Fahrstühle in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Prüfstellen (TÜV, DEKRA) kontrolliert.

Für Schäden, die durch mangelhafte Sicherheit entstehen, haftet der Aufzugs-Betreiber: Er hat entsprechend der „Verordnung über Aufzugsanlagen“ mindestens eine Person zum Aufzugs-Wärter zu bestellen, die zwischen den TÜV Haupt- und Zwischenprüfungen sämtliche zum Gebäudekomplex gehörenden Aufzüge wartet.

Problematisch ist jedoch, dass viele Betreiber von Personen-Fahrstühlen ihre Anlagen dem TÜV nicht einmal melden. Die gesetzlich vorgeschriebene Aufzugs-Wärter Bestellung kennen viele Hauseigentümer ebenfalls nicht. Manche von ihnen sind sogar der Meinung, dass sie ihrer Verpflichtung bereits durch die Installation der Notrufanlage nachgekommen sind.

Kontrolle der Fahrstuhl-Beleuchtung

Die zum Aufzugs-Wärter bestellte Person kann die TÜV „Checkliste für Aufzugswärterkontrollen“ verwenden. Sie wurde entsprechend den „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ TRBS 3121 und 2181 erstellt und steht im Internet zum Download bereit. Kontrolliert werden müssen die Beleuchtung des Aufzugsschachts (Punkt 1 der Checkliste), die Vorraum Beleuchtung (Punkt 2) und die Beleuchtung der Fahrstuhl-Kabine (Punkt 11).

Der Sicherheits-Check sollte je nach Fahrstuhl-Modell wöchentlich bis monatlich vorgenommen und aus Beweisgründen dokumentiert werden. Er dient im Schadensfall als Beleg dafür, dass die Kontrolle tatsächlich stattgefunden hat.

Der Aufzugs-Wärter kann seine Dokumentation auch papierlos erstellen: Das Prüf-Protokoll wird ins Smartphone eingegeben und dort abgespeichert. Steht der nächste Prüf-Termin an, erinnert das Mobilfunkgerät ihn sogar daran. Werden Mängel bei der Fahrstuhl-Beleuchtung festgestellt, wird der Hersteller automatisch per Email darüber informiert. Ab Anfang Juni 2015 reicht die elektronische Archivierung der Prüfberichte aus.

FahrstuhlBeleuchtungKontrolle

Anforderungen an die Aufzugs-Beleuchtung

Laut DIN EN 81 ist der Aufzugs-Betreiber verpflichtet, im Fahrkorb Leuchtmittel zu installieren, die den Boden der Kabine mit mindestens 50 Lux gleichmäßig erhellen. Werden Glühlampen verbaut, müssen sie parallel geschaltet werden. Mindestens eine von ihnen sollte immer funktionstüchtig sein. Nur Aufzüge, die in Betrieb sind, müssen beleuchtet sein.

Ausreichend mit Licht versorgte Fahrkörbe sind jedoch nicht nur sicherheitstechnisch besser: Fahrstuhl-Nutzer fühlen sich in hellen Kabinen wohler als in schummerig beleuchteten. Außerdem kommt es in ihnen wesentlich seltener zu Vandalismus Attacken. Empfohlen wird, Lampen einzubauen, die nicht nur die gesetzlich geforderten 50 Lux, sondern 100 Lux haben.

Diese Lichtstärke entspricht der üblichen Flur-Beleuchtung in Wohnhäusern. Für barrierefreie Gebäude gilt nach DIN 18040 eine Helligkeit von mindestens 100 Lux in der Aufzugs-Kabine. Außerdem sollten keine Punktstrahler eingesetzt werden, da sie die Aufzugs-Benutzer blenden. Für die Kabinenwände schreibt die DIN Norm eine nicht reflektierende Oberfläche vor.

Auch das in der Kabine angebrachte Tableau sollte ausreichend beleuchtet sein (mindestens 200 Lux). Für den Raum vor dem Aufzug gilt DIN EN 81 in Verbindung mit der Aufzugs-Richtlinie 95/16/EG. Um eine sichere Begehung der Bewegungsfläche vor dem Fahrstuhl zu gewährleisten, muss der Betreiber der öffentlichen Einrichtung eine gleichmäßige blendfreie Beleuchtung anbringen, die eine Lichtintensität von mindestens 300 Lux hat.

Eine Fahrt im Lift dauert im Normalfall nur ein bis drei Minuten, doch auch in dieser kurzen Zeit muss für angenehmes Licht gesorgt werden, sodass der Fahrgast nicht unnötig in seinen Handlungen eingeschränkt ist.

Empfohlen wird jedoch die Bereitstellung von insgesamt 500 Lux. Sie sollte helle Grundtöne haben und sich selbsttätig ein- und ausschalten können. Umgesetzt werden die Richtlinien beispielsweise, indem der Betreiber der Einrichtung dort in gleich großen Abständen Leuchten installiert, die diffuses Licht verströmen und mit einer opalen Abdeckung versehen sind, sodass Besucher und Patienten nicht geblendet werden.

Energie sparende Kabinenbeleuchtung

Die meist in Privathäusern eingebauten kleinen und mittelgroßen Personenaufzugs-Kabinen verbrauchen trotz des überschaubaren Personen-Aufkommens 600 bis 1300 Kilowattstunden Strom jährlich allein für die Beleuchtung. Die Ursache dieses Missstands besteht darin, dass sie sogar bei Nicht-Benutzung und während der Leerfahrten beleuchtet sind.

Große und häufig frequentierte Fahrstühle in Geschäftshäusern und öffentlichen Gebäuden kommen auf einen noch höheren Energieverbrauch, da sie rund um die Uhr erhellt sind. Um Energiekosten einzusparen, empfiehlt sich bei privaten Gebäuden die Installation eines Zusatz-Relais, das die Kabinen-Leuchten nur dann aktiviert, wenn jemand den Aufzug betritt und sie selbsttätig nach einer bestimmten, zuvor eingestellten Zeit wieder ausschaltet.

Bei Fahrstühlen mit hohem Fahrgast-Aufkommen kann der Aufzugs-Betreiber Strom sparen, indem er die alten Lampen durch moderne LED Technik ersetzt und die Kabinenbeleuchtung außerhalb der Geschäftszeiten abschaltet. Weitere Anforderungen, denen Kabinen-Leuchten genügen sollten: Sie müssen ausreichende Helligkeit bieten, langlebig und einfach auszutauschen sein.

Außerdem sollten sie so montiert werden, dass man sie privat nicht nutzen kann (Diebstahlsicherung) und aus stabilen Materialien bestehen (Schutz vor Vandalismus). Aus diesem Grund verwendet man häufig Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und Langfeld-Leuchten.

Sonderfall Notbeleuchtung

Sie ist bei öffentlichen Gebäuden, Geschäftshäusern, größeren Hotels und privat genutzten Hochhäusern gesetzlich vorgeschrieben und in DIN EN 1838 (Ausgabe vom Oktober 2013) geregelt. Wo barrierefrei gebaut wird, ist die Notbeleuchtung ebenfalls Vorschrift. Eigentümer von Privathäusern sind allerdings nicht verpflichtet, eine Notfallbeleuchtung einbauen zu lassen.

Im Gegensatz zu kleineren Gebäuden, bei denen meist kein Bedarf besteht, sollten größere Häuser jedoch unbedingt mit einem Fahrstuhl-Notlicht ausgestattet werden. Die Fahrstuhl Notbeleuchtung nennt man auch „Anti-Panik-Beleuchtung“, da bei einem Stromausfall an Orten, wo viele Menschen auf kleinstem Raum zusammenkommen, oft Panik ausbricht.

Um das zu verhindern, müssen an der Kabinen-Decke Lampen montiert werden, die im Notfall dezentes beruhigendes Licht ausstrahlen und den im Aufzug Feststeckenden ein Gefühl der Sicherheit geben. Nach der Leuchtmittel-Installation werden eine erste Messung und eine Lichtwert-Kontrolle vorgenommen.

Im Notfall muss der Fahrstuhl und damit auch seine Beleuchtung voll einsatzbereit sein, damit die Ausnahmesituation so angenehm wie möglich überstanden werden kann.

Später sind in regelmäßigen Abständen durchgeführte Sicht- und Funktions-Checks erforderlich. Anforderungen an die Notbeleuchtung: Die Notfall-Lampen sollten in gleich großen Abständen an der Kabinen-Decke angebracht sein. 5 Sekunden nach dem Stromausfall müssen sie 50 Prozent der geforderten Lichtstärke erreicht haben (mindestens 0,5 Lux auf der Bodenfläche). Eine Minute später sollten sie die Kabine dann mit der normalen Lichtstärke ausleuchten.

Nach Erreichen seiner vollen Leuchtkraft sollte das Notlicht noch mindestens eine Stunde funktionieren, bis die Rettungskräfte die im Fahrstuhl Gefangenen befreit haben. Auch die Notbeleuchtung muss in regelmäßigen Abständen (einmal wöchentlich) vom Aufzugs-Wärter kontrolliert werden.

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Empfehlenswerte Kabinen-Leuchten

Immer häufiger verbaut man in Fahrstuhl-Kabinen statt der kurzlebigen und viel Strom verbrauchenden Halogen-Lampen LED-Leuchten. Sie entsprechen den heutigen Anforderungen an den Schutz vor Vandalismus (nach DIN EN 81-71 zwei Sicherheits-Kategorien) und können auch als Notlicht eingesetzt werden.

Hochwertige LED Leuchtmittel sind ausgesprochen langlebig und halten bis zu 50.000 Stunden durch. Sie geben deutlich weniger Wärme nach außen ab als frühere LED Generationen. Die neuen LED Lichtfarben ähneln dem Tageslicht und sind daher angenehmer für das menschliche Auge. Bringt man sie in einem Abstrahlwinkel von 120 bis 160 Grad an der Fahrkorb-Decke an, wird der Aufzug gleichmäßig ausgeleuchtet.

Besonders bewährt haben sich LED Flatlight Spots: Sie erzeugen eine große homogene Lichtfläche. Moderne LED Lampen lassen sich sogar mit Notlicht-Funktion ausstatten. Um den Notlicht-Betrieb einzurichten, benötigt man noch eine zweiadrige Leitung und ein spezielles Vorschaltgerät, das dafür sorgt, dass alle LED Lampen mehrere Stunden lang die vorgeschriebene Lichtstärke liefern. Polycarbonat-Aluminium LED Leuchtmittel sind darüber hinaus schlag- und bruchsicher.