Parkplätze beim Umzug
Mobile Halteverbotszonen für den Umzug
Gerade am Umzugstag sollte der Umzugswagen nicht zu weit entfernt von der neuen bzw. alten Wohnung geparkt werden. Von daher kann es sinnvoll sein, eine zu lassen.
Beim Umzug in Eigenregie muss dieser Antrag selbst gestellt werden. Verantwortlich sind die Stadtverwaltung, das Landratsamt oder das Straßenverkehrsamt. Dies kann regional unterschiedlich sein, so dass eine vorherige Erkundigung eingeholt werden sollte.
Die mobile Halteverbotszone kann mittels spezieller Anträge, genauso aber mit einem formlosen Schreiben beantragt werden. Wichtig ist die Angabe der Anschrift, der Telefonnummer, des Umzugstages und für welchen Zeitraum die mobile Halteverbotszone eingerichtet werden soll. Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor dem Umzug erfolgen. Es müssen ebenfalls konkrete Angaben zu den Gegebenheiten vor Ort gemacht werden.
Weiterhin müssen die Verkehrsschilder selbst besorgt werden. Hierfür finden sich Fachfirmen für die Verkehrssicherung in verschiedenen Branchenbüchern. Die Kosten für die Schilder belaufen sich auf 20 bis 30 Euro. In Einzelfällen können diese auch höher ausfallen. Diese Kosten kommen zu den Antragsgebühren hinzu, die ebenfalls zwischen 20 und 30 Euro liegen.
Die mobile Halteverbotszone muss mindestens 72 Stunden vor dem Umzug eingerichtet werden. Hierfür sind die Schilder aufzustellen. Es muss zudem ein Vermerk ersichtlich sein, wie lange das Halteverbot besteht und die Telefonnummer der Umziehenden muss angegeben werden.
Einfacher wird es, wenn der Umzug mit einer Spedition erfolgt. Diese kann die Formalitäten bezüglich der Einrichtung einer mobilen Halteverbotszone mit übernehmen. Auch externe Dienstleister lassen sich mit der Einrichtung dieser Halteverbotszone beauftragen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf etwa 50 bis 100 Euro, je nachdem, ob eine oder zwei Halteverbotszonen eingerichtet werden müssen. Dienstleister stellen dann aber auch den Antrag bei den Behörden und beschaffen die benötigten Schilder.
Sollte trotz der eingerichteten, mobilen Halteverbotszone ein Fahrzeug unrechtmäßig parken, kann die Funkzentrale der Verkehrsüberwachung weiter helfen. Deren Telefonnummer findet sich auf der Genehmigung zur Einrichtung der Halteverbotszone.
Autor: Haus & Büro