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Wohnnebenkosten bei der Baufinanzierung nicht unterschätzen

Januar 10th, 2010

Eine Baufinanzierung wird leider nach wie vor immer noch oft sehr knapp kalkuliert. Dabei vergessen viele Bauherren häufig, dass mit der neuen Eigentumswohnung oder dem Haus aber auch immer verschiedene Wohnnebenkosten zusätzlich anfallen.

Das sind unter anderem die Grundsteuern, die Gebühren für die Müllabfuhr, Kosten für Reparaturen und die Versicherungen. Viele dieser Kosten fallen aufgrund der größeren Wohnfläche in der neuen Wohnung oder im neuen Einfamilienhaus höher aus, als es bisher der Fall war. Deshalb sollten Bauherren diese Kosten in ihre Planung stets mit einfließen lassen.

Generell gilt, dass nicht nur die Raten für die Finanzierung der Immobilien zu zahlen sind, sondern genauso auch einige Rücklagen für die Reparaturen gebildet werden müssen.

Autor: intoh marketing, Spezialist für Onlinemarketing

Themen-Immobilien im Trend

Januar 4th, 2010

Themen-Immobilien, bei denen sich alles rund um ein Motto dreht, liegen derzeit im Trend. Nicht das eigene Haus und die eigene Wohnung alleine werden dabei nach einem bestimmten Motto ausgerichtet, sondern ganze Immobilien und auch ganze Wohnkomplexe.
So gibt es Wohnanlagen, in denen sich alles um die Sonne dreht. Der Fokus liegt auf der Sonnenenergie und der Beheizung und Versorgung mit Strom durch diese. Jede Eigentumswohnung wird dabei mit der Sonnenenergie versorgt. Eine andere Variante besteht in einer autofreien Wohnanlage, in der alle Wege mit dem Rad zurück gelegt werden und vieles mehr.
Solche Wohnanlagen setzen auf ein bestimmtes Motto, aber auch auf gute Nachbarschaft und ein starkes Miteinander und erfreuen sich seit einiger Zeit einer steigenden Beliebtheit.

Mietkaution

Dezember 28th, 2009

Vermieterinsolvenz und Mietkaution

Geht der Vermieter einer Mietwohnung in Insolvenz, ist das für Mieter erst einmal weniger von Bedeutung. Denn schließlich werden die Wohnungen weiterhin vom Zwangsverwalter verwaltet. Allerdings können Mieter bei der Insolvenz des Vermieters die Mietzahlung unter Umständen aussetzen, wie jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen VIII ZR 336/08 bestätigte.

Im besagten Fall hat der Mieter eine Kaution von 480 Euro gezahlt. Der Vermieter hatte diese nicht auf einem Sonderkonto angelegt, welches von dessen eigenen Vermögen getrennt war. Auch der Zwangsverwalter legte die Kaution nicht dementsprechend an, selbst nachdem der Mieter ihn dazu aufgefordert hatte.

Daraufhin setzte der Mieter seine Mietzahlungen aus und verlangte die Anlage der Kaution getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Mieters. Denn grundsätzlich sei der Zwangsverwalter verpflichtet, in die rechtlichen Pflichten des Vermieters einzutreten und dazu zähle auch die korrekte Anlage einer gezahlten Kaution.

Bis der Zwangsverwalter nachgewiesen hat, dass die Kaution gesondert angelegt wurde, kann der Mieter daher seine Mietzahlung aussetzen, erklärte das Gericht. Denn andernfalls bestünde die Gefahr, dass die 480 Euro Kaution einfach der Insolvenzmasse zugerechnet würden, was nicht rechtens wäre.

Der Mieter würde damit unverschuldet Gefahr laufen, seine Kaution zu verlieren. Das sieht das Gesetz aber bei Kautionszahlungen, die mündelsicher angelegt werden müssen, nicht vor.

Autor: intoh marketing

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