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Nebenkosten



Nebenkosten immer höher

Die Nebenkosten stellen schon oft eine zweite Miete dar, betrachtet man sich beispielsweise die Kaltmiete, so liegt diese oft nicht viel höher als die Nebenkosten. Jedes Jahr aufs Neue kommt die Abrechnung der Nebenkosten, mit dem Ärger darüber, dass sich die Kosten schon wieder erhöht haben.

Meist etwas unübersichtlich aufgeschlüsselt, stellt sie für die meisten Menschen ein Buch mit sieben Siegeln dar. Wer sich absolut nicht in seiner Nebenkostenabrechnung zurecht findet, sollte zum Mieterbund gehen und die Abrechnung überprüfen lassen. Auch sollte jeder Mieter darauf achten, dass er seine Abrechnung der Nebenkosten zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode in Händen hält. Denn wird diese Frist vom Vermieter nicht eingehalten, so kann er auch keine Nachzahlungen mehr vom Mieter verlangen.

Seit dem Jahr 2006 kann der Mieter einen Teil der Nebenkosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen Handwerkerleistungen, zum Beispiel Wartungs- und Ausbesserungsarbeiten, Schornsteinfeger und Reparaturen. Genauso können die Reinigung des Treppenhauses, die Gartenpflege und die Kosten für den Hausmeister von der Steuer abgesetzt werden. Jedoch können insgesamt von diesen anfallenden Kosten nur 20 Prozent, maximal aber nur 600 Euro, geltend gemacht werden. Damit die Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, muss dem Finanzamt die Abrechnung der Nebenkosten vorgelegt werden.

Weiterhin sollte ein besonderes Augenmerk auf den Leerstand von Wohnungen gerichtet werden, denn viele  Vermieter nutzen die Unwissenheit der Mieter aus und berechnen ihnen die Nebenkosten für die leerstehenden Wohnungen einfach mit. Hier wurden vom Mieterbund schon einige Tricks der Vermieter aufgedeckt. Fällt so etwas bei der  Nebenkostenabrechnung ins Auge, ist sofort ein schriftlicher Widerspruch beim Vermieter einzulegen und eine neue korrekte Abrechnung des Verteilerschlüssels anzufordern.

Jeder Mieter sollte seine Abrechnung der Nebenkosten sorgfältigst prüfen und bei Unstimmigkeiten den Vermieter um eine Neuberechnung bitten. Wem die Prüfung der Abrechnung zu schwer erscheint, sollte nicht die Hilfe des Mieterschutzbundes scheuen.

Autor: Haus & Büro

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Veröffentlicht in Betriebskosten.

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