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Möbelabbau in der Mietwohnung



Vermieter muss Möbel Ab- und Aufbauen

In einer 2-Raum-Wohnung kam es zu Bau- und Feuchtigkeitsschäden, die beseitigt werden sollten, dazu benötigten die Handwerker jedoch eine gewisse Baufreiheit. Diese sollte der Mieter durch das Umstellen und Abbauen seiner Möbel gewährleisten, vorher wollte der Vermieter die Handwerker nicht beginnen lassen.

Der Mieter war damit jedoch nicht einverstanden. Die Angelegenheit ging schließlich vor Gericht. Das Landgericht Berlin war auf Seiten des Mieters und urteilte, dass der Mieter nur die Durchführung von Reparaturen und Sanierungen in der Mietwohnung dulden müsse. Der Mieter hätte jedoch nicht die Pflicht, beim Auf- und Abbauen der Möbel mitzuhelfen.

Sollen in einer Mietwohnung Reparaturen oder Sanierungsarbeiten vorgenommen werden, so ist der Hauseigentümer, also der Vermieter, für das Ab- und anschließende Aufbauen und auch für ein eventuell nötiges Einlagern der Möbel des Mieters verantwortlich.

Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 62/08

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Mietrecht.

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