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Modernisierung von Mietwohnungen



Mieterhöhung durch Modernisierungen

Wenn ein Hauseigentümer seine Immobilie renovieren möchte und damit den Gebrauchswert der Mietwohnungen erhöht oder sogar den Energieverbrauch und die Nebenkosten senkt, müssen sich die Mieter damit abfinden.

Meistens kommt aber außer Staub und Baulärm noch mehr auf die Mieter zu: eine Mieterhöhung. In den meisten Fällen legt der Vermieter seine Modernisierungskosten auf die Mieten um. Laut Gesetz darf ein Hauseigentümer bis maximal 11 Prozent der auf die einzelne Wohnung angefallenen Baukosten auf die Jahresmiete hinzurechnen.

Zu diesen umlagefähigen Kosten einer Modernisierung zählen unter anderem Materialkosten, Handwerkerrechnungen und auch Eigenleistungen des Hauseigentümers, dagegen zählen Kreditzinsen und auch Verwaltungskosten für Planung und Überwachung der Sanierungsarbeiten nicht dazu.

Die Kosten für ohnehin fällig gewesene Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen muss der Vermieter von den reinen Bau- und Baunebenkosten abziehen, genauso auch öffentliche Fördermittel für energiesparende Maßnahmen oder ähnliches.

Die Mieter müssen rechtzeitig auf die geplanten Sanierungsarbeiten hingewiesen werden, das bedeutet schriftlich und zwei Monate vor Baubeginn. Die Mieter müssen in der Lage sein, abschätzen zu können, welche Art von Modernisierungsarbeiten und welche Mieterhöhungen auf sie zukommen.

Dagegen sind reine Reparaturen keine Modernisierungsmaßnahmen, die eine Mieterhöhung zulassen würden. Auch wenn eine Wohnung nur auf den allgemein üblichen Standard gebracht wird, können diese Bauarbeiten nicht zu einer Mieterhöhung führen. Es ist oft sehr schwierig, Modernisierungsmaßnahmen von Instandhaltungsmaßnahmen deutlich abzugrenzen.

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Allgemein.

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