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Ministerpräsident Dieter Althaus



Das wundersame Urteil im Schnellverfahren

Skifahren ist kein Schach spielen aber in der Regel auch keine lebensgefährliche Extremsportart. Skifahrer sind intelligente Menschen, sollte man meinen und skifahrende Ministerpräsidenten umso mehr.

Dieter Althaus fuhr am Neujahrsmorgen in Österreich eine Skipiste hinunter. Im Kreuzungsbereich zweier Pisten fuhr er trotz vorhandener Warnschilder entgegen der Fahrtrichtung die andere Skipiste ca. 12 bis 14 m wieder hinauf und stieß dabei mit einer talwärts fahrenden Skifahrerin ungebremst zusammen.

Das ein Skifahrer trotz angebrachter Warnschilder eine Abfahrt hinauffährt, auf dem ihm andere Skifahrer mit ungefähr 50 km/h entgegenkommen, verbietet allein schon der gesunde Menschenverstand. Tut er es dennoch, so riskiert er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen lebensgefährlichen Zusammenstoß. Damit gefährdet er nicht nur sich selbst, sondern auch die Gesundheit und wie man am aktuellen Fall sieht, sogar das Leben anderer Menschen.

Der Ministerpräsident Dieter Althaus ging dieses Risiko ein und tötete damit einen Menschen. Im Eilverfahren verurteilte ihn das Gericht im österreichischen Irdning zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro für den Mann der verstorbenen Frau und zu einer Geldstrafe in Höhe von 33.300 Euro. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Verhalten von Althaus einen Bruch der für die Pisten geltenden Verhaltensregeln des internationalen Skiverbandes FIS.

Man muss schon ein Ministerpräsident sein, um so günstig davonzukommen, wenn man durch wissentliche Falschhandlung einen Unfall mit Todesfolge verursachte. Überraschend ist auch die Schnelligkeit der Durchführung dieser Anklage. Die Gründe liegen auf der Hand: Die öffentliche Diskussion seiner Schuld am tödlichen Unfall sollte beendet sein, noch bevor Althaus die Reha-Klinik in Richtung Erfurt verlässt. Weiterhin sollte auch verhindert werden, dass sich Dieter Althaus mit seinem persönlichen Erscheinen vor Gericht der Öffentlichkeit hätte stellen müssen.

Viele Menschen, deutsche Politiker und auch österreichische Juristen übten Kritik an der Entscheidung des Gerichts. Einer wunderte sich sogar: „Das geht sicherlich ins Guiness-Buch der Rekorde ein.” Der Rechtsanwalt und Professor der „Süddeutschen Zeitung” sagte: „Es sei eine Verfahrensbestimmung angewendet worden, die für ganz andere Fälle geschaffen worden sei.”

Bleibt die Hoffnung, dass das Volk bei den anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen seine eigene Wahl dazu trifft.

Autor: Heiko Erxleben

Veröffentlicht in Allgemein.

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