Mietwohnung
Rechte und Pflichten in der Mietwohnung
Ein jeder Mieter hat Rechte in einer Mietwohnung, aber genauso auch Pflichten. So sollten die Mietverträge vor Unterzeichnung gut geprüft werden, denn im Nachhinein ist daran nicht mehr viel zu ändern.
Bevor ein Mietvertrag unterschrieben wird, sollte eine Besichtigung der Mietwohnung stattfinden. Hierbei kann der Mieter den Vermieter auf Mängel aufmerksam machen, entweder werden diese noch vor Einzug des neuen Mieters behoben oder die Vertragsparteien einigen sich anderweitig darüber, dann sollten diese Mängel jedoch in einem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten werden.
Haben sich beide Parteien geeinigt, kann es zum Abschluss eines Mietvertrages kommen, eine schriftliche Form ist dringend anzuraten. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten des Mieters genauso festgehalten, wie die des Vermieters. Zu einem Mietvertrag gehört ebenfalls eine Hausordnung, in dieser werden Rechte und Pflichten des Mieters aufgelistet und die Fragen des Mietalltags beantwortet. Das können unter anderem die festgelegten Ruhezeiten sein, die Nutzung von Fahrradkellern, Spielplätzen, Räume für das Aufstellen der Waschmaschinen, die Reinigungspflichten im Haus, Schneeräumpflichten und vieles mehr.
Im Mietvertrag ist der genaue Beginn des Mietverhältnisses festzuhalten und ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag handelt. Wird ein unbefristeter Vertrag geschlossen, so muss hier außerdem die Kündigungsfrist enthalten sein. Der Mietzins und die Nebenkosten sollten gut ersichtlich aufgelistet sein. Im Mietvertrag werden auch Renovierungsarbeiten, sogenannte Schönheitsreparaturen genau definiert.
Die Rechte für Mieter bestehen darin, dass der Vermieter alle nötigen Reparaturarbeiten ausführen lässt, die durch Havarien oder dergleichen entstehen. Weiterhin muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass der Mieter nicht durch Lärm oder ähnliches belästigt wird. Die Mietsache muss durch den Vermieter in einem funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Die finanzielle Beteiligung an Kleinstreparaturen sollte im Mietvertrag vermerkt werden.
Eine Mietkaution kann vom Vermieter nur verlangt werden, wenn diese vorher vereinbart wurde. Dabei sollte der Mieter darauf achten, dass die Mietkaution auf ein separates Konto eingezahlt wird. Nach der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution an den Mieter zurück zu zahlen, soweit keine offenen Forderungen von Seiten des Vermieters mehr bestehen. Hierbei ist die Abrechnung der Nebenkosten zu berücksichtigen.
Autor: Haus & Büro
Tags:Mieter, Mietwohnung, Wohnung