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Mietwohnung – Versicherungen



Wasserschaden in der Mietwohnung

Immer wieder kommt es vor, dass durch Waschmaschine, Geschirrspüler oder andere Probleme ein Wasserschaden in der Mietwohnung entsteht. Betroffen ist meist nicht nur die eigene Wohnung, sondern genauso die Wohnung der Untermieter.

Dann kommt schnell die Frage auf, welche Versicherung in diesem Fall zahlt. Für Schäden an der Wohnung selbst oder am Haus sollte dabei die Wohngebäudeversicherung zahlen, die in aller Regel vom Vermieter abgeschlossen wurde. Deshalb ist dieser bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung unverzüglich zu benachrichtigen.

Für die Schäden am eigenen Hausrat kommt die Hausratversicherung auf. Sie kann allerdings überprüfen, ob der Schaden fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Einst konnten die Versicherer bei Vorliegen der groben Fahrlässigkeit die Leistungen vollständig verwehren, heute ist nur eine teilweise Kürzung möglich. Ausnahmen gelten nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens.

Der Mieter unter dem betroffenen Haushalt hat mehrere Möglichkeiten, seinen Schaden geltend zu machen. Einerseits kann er sich an die Haftpflichtversicherung des oberen Mieters wenden. Diese wird regelmäßig den Zeitwert der beschädigten Möbelstücke und des Hausrats ersetzen.

Eine andere Variante besteht darin, sich an die eigene Hausratversicherung zu wenden. In diesem Fall wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Allerdings wird die Hausratversicherung sich einen Teil des gezahlten Betrages bei der privaten Haftpflichtversicherung des Verursachers wiederholen.

Bevor der Schaden jedoch durch die Versicherungen reguliert wird, sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, selbigen zu dokumentieren. Denn Bilder und anderes Beweismaterial können im Streitfall sehr wichtig werden.

Autor: Haus & Büro

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Veröffentlicht in Versicherungen.

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