Mietwohnung kündigen
Vermieter können künftig dem Mieter schneller kündigen
Die unterschiedlichen Kündigungsfristen zwischen Vermieter und Mieter sollen vereinheitlicht werden, nach den Worten von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) zur “Berliner Zeitung”, verständigten sich Union und FDP darüber.
Ebenso wurden auch zwischen den Parteien neue Regelungen zu den gefürchteten Mietnomaden und auch zu Mietzahlungen bei Hartz IV über ein Stimmen erzielt. So sollten zum Beispiel bei hohem Alter oder Gebrechlichkeit in Bezug auf die Kündigungsfristen so genannte Schutzklauseln gelten.
Ist das Mietverhältnis nicht älter als fünf Jahre, so gelten bisher die gleichen Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter. Gekündigt werden kann der Mietvertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten, durch den Vermieter jedoch lediglich bei Eigenbedarf, bei Vertragsverletzungen und wenn dieser sich durch die Vermietung in einer angemessenen wirtschaftliche Verwertung seiner Immobilie gehindert sieht.
Wohnen die Mieter bereits länger als fünf Jahre in ihrer Mietwohnung, müssen die Vermieter die Wohnung acht bis neun Monate im Voraus kündigen. Die Mieter jedoch können weiterhin in einer kurzen Frist von drei Monaten ihren Mietvertrag kündigen.
Die nun geplanten neuen Änderungen zu den Kündigungsfristen wurden vom Deutschen Mieterbund scharf kritisiert, den eine Angleichung dieser Fristen wird höchstwahrscheinlich auf eine Verkürzung der Kündigungsfristen für Vermieter hinauslaufen. Der Präsident des Mieterbundes Franz-Georg Rips meint dazu: “Das ist ein massiver Eingriff in die bestehenden Kündigungsschutzregelungen zu Lasten der Mieter. Mieter, die seit vielen Jahren mit ihrer Familie in ihrer Wohnung und im gleichen Haus, im gleichen Stadtteil und in der gleichen Straße wohnen, dürfen nicht mit kurzen dreimonatigen Kündigungsfristen auf die Straße gesetzt werden.”
Die FDP und die Union wurden sich bei ihren Koalitionsverhandlungen auch darüber einig, dass öffentliche Mietzahlungen von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern direkt auf das Konto des Vermieters erfolgen müssen. Bisher war dieses freiwillig möglich.
Der Deutsche Mieterbund kritisierte auch diese geplante Änderung mit der Begründung, dass niemand die Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen auf ihre Richtigkeit prüfen könne und das damit rund vier Millionen Haushalte in Deutschland entmündigt werden.
Die künftige Koalition will Vermietern und Eigentümern von Immobilien mehr Macht und Rechte geben, um gegen die so genannten Mietnomaden vorgehen zu können. Bezahlen säumige Mieter ihre Miete und ihre Nebenkosten nicht, soll eine Räumungsvollstreckung erleichtert werden.
Autor: Heiko Erxleben
Tags:Mietvertrag, Mietwohnung, Wohnung