Mietspiegel
Der Mietspiegel bestimmt die Höhe des Arbeitslosengeldes II
Die Höhe der von der Bundesagentur an den Bezieher von Arbeitslosengeldes II (ALG II) zu zahlenden Mietkosten richtet sich nicht nach dem Wohngeldgesetz, sondern nach dem jeweiligen örtlichen Mietspiegel, so das Sozialgericht Aurich in einem seiner Urteile.
Im konkreten Fall wurden die monatlichen Leistungen eines ALG II-Empfängers vom Arbeitsamt um 50,- Euro gekürzt. Der betroffene klagte dagegen und gab dazu als Begründung an, dass die Warmmiete in Höhe von 400,- Euro für seine 50 Quadratmeter große Wohnung ein durchaus angemessener Mietpreis auf dem örtlichen Wohnungsmarkt sei. Das sahen die Richter des Sozialgerichts ebenso (Az: S 15 AS 159/05).
Autor: Heiko Erxleben