Mietnomaden – Mietbetrüger!
Vorsicht Mietnomaden!
In Deutschland beklagen immer mehr Vermieter eine steigende Anzahl von Mietausfällen. In Zahlen ausgedrückt: rund 2,2 Milliarden Euro, laut Schutzgemeinschaft Haus und Grund. Grund für diese Zahlungsausfälle können Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sein, eine Verschlechterung der finanziellen Situation des Mieters oder sogenannte Mietnomaden, auch Miettouristen genannt!
Besonders in Städten und Regionen, in denen ein Wohnungsüberschuss herrscht und die Vermieter dankbar über jede vermietete Wohnung sind, schlagen diese Entmietbetrüger rücksichtslos zu, meist bei privaten Vermietern. Laut Haus und Grund-Schätzungen sind es ungefähr 10.000, Tendenz steigend! Beim Besichtigungstermin verhalten Sie sich zunächst seriös und freundlich. Machen dem Vermieter Glauben, einen netten und ehrlichen Mietinteressenten gefunden zu haben. Doch sind sie erst einmal in der Mietwohnung, beißen sich die Mietnomaden fest wie Zecken!
Wer jetzt denkt, dass es sich hier um mittellose Landstreicher oder dreiste Obdachlose handelt, der irrt. Es sind meist finanziell besser betuchte, welche die Gesetzeslücken genau kennen und schamlos für sich ausnutzen. Sie reagieren weder auf Rechnungen noch auf Mahnungen, lassen sich meist ohne Gegenwehr verklagen und irgendwann sind Sie dann einfach wieder weg. Leider bleiben eine verwohnte bzw. sogar zerstörte Wohnung, ein großer Mietschuldenberg und viel Arbeit und Stress für den Vermieter zurück.
Schützen Sie sich vor solchen unliebsamen Erlebnissen. Holen Sie von jedem Mietinteressenten so viele wie mögliche Informationen ein. Rufen Sie beim vorherigen Vermieter an, vertrauen Sie aber nicht immer auf die Informationen des neuen Interessenten, versuchen Sie selber den Vormieter ausfindig zu machen. Holen Sie Auskünfte ein: Schufa, Kreditreform etc. und lassen Sie sich zum Beispiel die aktuellen Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber zeigen. Bei der Vermieterschutzgemeinschaft und auch bei der Deutschen Mieter Datenbank erhalten Sie ebenfalls gute Informationen. Sollte der Mietinteressent die 3-Monatsmieten Kaution nicht oder nur in Raten hinterlegen wollen, so kann dieses bereits ein erstes ernstzunehmendes Zeichen sein.
Hat es Sie jedoch bereits erwischt, gilt es sofort zu Handeln, um größeren Schaden zu verhindern. Versuchen Sie, Ihr Anwalt bzw. Ihre Hausverwaltung es zuerst mit einem persönlichen Gespräch, einem Einigungsvorschlag. Solche Art von Bemühungen fruchten jedoch selten. Ein Mietnomade möchte sich so lange wie möglich in einer Wohnung aufhalten, ohne dafür Miete zu bezahlen. Folglich wird er alles dafür tun, um ein Gerichtsverfahren, ein endgültiges Urteil oder die Räumung so lange wie möglich hinauszuzögern.
Ein weiterer gütlicher Versuch wäre ein Räumungsvergleich. Der Vermieter erlässt dem Mieter sämtliche Forderungen, wenn dieser sofort auszieht. Sollte auch dieses keinen Erfolg bringen, so kann der Vermieter, so weh es manchmal auch tun mag, dem unliebsamen Mieter eine Abstandszahlung anbieten, sofern dieser dann freiwillig auszieht. Hierzu ist jedoch unbedingt ein schriftlicher Vertrag (am besten vom Anwalt) auszuarbeiten und bei Auszug oder Geldübergabe zu unterzeichnen.
Auch wenn sich der Vermieter im Recht befindet, so muss er doch einige Formalitäten einhalten, um spätere Rechtssicherheit gegenüber dem Mieter zu haben. Auf jeden Fall zwei Kündigungen, eine ordentliche und eine fristlose, aussprechen und als Grund die Zahlungsrückstände angeben. Sehr wichtig ist auch eine nachweisbare sicher Zustellung, dafür gibt es verschiedene Varianten. Ein Zeuge: Dieser muss die Kündigung und wie diese in den Briefumschlag gesteckt wurde gesehen haben. Besser noch, der Zeuge übergibt das Schreiben persönlich und lässt sich wenn möglich den Empfang quittieren. Bitte nehmen Sie als Zeugen eine unbeteiligte Person. Auch eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist möglich, kostet jedoch Geld.
Räumt der Mieter innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Kündigung noch immer nicht die Wohnung, kann die Zwangsräumung durch einreichen einer Räumungsklage angestrebt werden. Dieses ist jedoch ein sehr langer Prozess. Vom einreichen der Klage bis zum Vollstrecken durch den Gerichtsvollzieher kann schon mal ein ganzes Jahr vergehen. Und der Mietnomade wohnt während dieser Zeit noch immer bei Ihnen! Er arbeitet mit allen Tricks, erscheint nicht zum Gerichtstermin, macht angebliche Mängel in der Wohnung geltend, etc. Im für den Vermieter schlimmsten Fall wird nun eventuell auch noch ein Gutachten erstellt und jeder weiß, wie lange man auf einen Gutachtertermin wartet. Dreiste Mietnomaden gehen nach der Urteilsverkündung sogar in Berufung. Und alles verbunden mit immer neuen Kosten: Rechtsanwaltsgebühr, Gerichtsgebühr, Gutachtervorschuss, Räumungsvorschuss für den Gerichtsvollzieher (ca. 1.000,- Euro pro Zimmer!!!). Wenn Sie einen unterzeichneten Mietvertrag besitzen, so können Sie die Mietrückstände in einem Urkundsverfahren einklagen. Dieses geht wesentlich unkomplizierter und schneller.
Eine weitere Möglichkeit ist das Vermieterpfandrecht, nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. I ZB 135/05). Die gesamte Wohnungseinrichtung muss zunächst in der Wohnung des Vermieters verbleiben. Damit sichert sich der Vermieter einen Pfand in der Hoffnung, der Mieter löst die Gegenstände wieder aus und er erspart sich durch diesen kleinen „Kunstgriff” die Kosten für den Transport und die Einlagerung des Mobiliars des Mietnomaden.
Irgendwann ist der unliebsame Gast dann unbemerkt verschwunden, manchmal merken Sie noch nicht einmal an welchem Tag genau. Nicht selten sind die Vermieter dann aber nervlich und auch finanziell am Ende. Sie sollten sich jedoch nicht auf ungesetzliche und illegale Mittel, Gewalt oder Selbstjustiz gegen den Mietnomaden einlassen. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft kann für den Mietbetrüger böse Folgen haben, bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Als vorbeugende Maßnahme wäre eventuell der Abschluss einer Rechtsschutz- und Mietausfallversicherung zu prüfen.
Autor: Heiko Erxleben
Tags:Miete, Mietvertrag, Wohnung

Dies ist keine Rechtsberatung. In solchen Fällen sich am besten immer von einem auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalt beraten lassen. Auf Wunsch kann ich gerne einen empfehlen.
Bin öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer. Habe deshalb im Rahmen von Pfandversteigerungen, und darunter fallen auch Vermieterpfandrechte, mit dem Thema jetzt immer öfter zu tun. Wir werden dann eingeschaltet wenn der Mietschuldner durch den GV aus der Wohnung gesetzt wurde. Der Wohnungseigentümer machte sein Vermieterpfandrecht geltend und unsere Aufgabe besteht darin, das verwertbare Inventar öffentlich zu versteigern. Grundlage: die Aufbewahrung nach § 372 Satz 2 ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Den Verwertungserlös (Bargeldprinzip) hinterlegen wir beim AG. Aus Kostengründen geschieht die Versteigerung vor Ort. Diese Vorgehensweise ist für Vermieter fast immer günstiger als wenn der Gerichtsvollzieher die Räumung in Zusammenarbeit mit einer Spedition durchführt. Gerichtsvollzieher verlangt für die Zwangsräumung des Wohnungsinventares in der Regel einen bis zu 5 stelligen Vorschuß. Nutzt am Ende auch dem Mietschuldner, der ja in Konsequenz irgendwann einmal für seine Verbindlichkeiten gerade stehen muß. Gerichtsvollzieher sind derzeit vielbeschäftigte Menschen und können in vielen Bezirken deshalb nicht so schnell wie gewünscht agieren. Aufgrund der sich jetzt immer mehr häufenden Versteigerungsaufträge haben wir inzwischen ein Prozedere entwickelt, das uns erlaubt, solche Fälle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zeitnah abzuwickeln. Dem Vermieter kommt es in erster Linie darauf an, so schnell als möglich wieder über seine Immobilie verfügen zu können. Jeder Monat Mietausfall kostet Geld. ACHTUNG WICHTIG: Pfandverwertungen dürfen lt. Gesetz nur durch GV, andere dafür zuständige Beamte oder öffentlich, bestellte vereidigte Versteigerer durchgeführt werden. Bei allem Ärger, man sollte sich bei der Durchführung einer Zwangsräumung nach “Berliner Modell” genaustens an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der alte Richter kann bei Selbstjustiz so richtig zornig werden.