Wohnung.com     

  Das Newsportal rund um den Wohnungsmarkt  

Mietminderung



Bellende Hunde sind Grund zur Mietminderung

Ein ständig laut bellender Hund in der Nachbarwohnung kann auf Dauer eine starke Belastung sein. Um deswegen die eigene Miete zu mindern, müssen diese Geräusche jedoch schon erhebliche Ausmaße annehmen.

Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass man ein gelegentliches Bellen noch nicht als Mangel bezeichnen könne, ebenso wenig wie andere mit der Nutzung der Wohnung zwangsläufig verbundene Lautäußerungen wie Schritte, Wasserrauschen oder Toilettenspülungen. Diese Geräusche gehören zur allgemeinen bekannten und zu erwartenden Geräuschkulisse in einem Mehrfamilienhaus, genau wie auch die Lebenszeichen eines Hundes. Jeder Mieter weiß das und hat dieses dementsprechend vertragsgemäß hinzunehmen.

Bellt ein Hund jedoch regelmäßig, laut und langanhaltend, übersteigt dieses die normale hinzunehmende Geräuschkulisse und eine Mietminderung ist durchaus gerechtfertigt. Im aktuellen Fall jedoch konnten die Nachbarn den Richter nicht eindeutig davon überzeugen, dass der Betroffene und tatsächlich bei jedem Fahrstuhlgeräusch und bei jedem Betreten des Treppenhauses durch Dritte zu bellen anfinge. (Amtsgericht Hamburg, Az.: 49 C 165/05)

Autor: Heiko Erxleben

Tags:, ,

Veröffentlicht in Mietrecht.

Kommentar hinzufügen

Vorheriger Eintrag: Heizkosten   Nächster Eintrag: Mietrecht

Keine Antworten

Benutzen Sie das unten stehende Formular zum Versenden eines Kommentares!


Antworten

Sie müssen eingeloggt sein zum senden eines Kommentares.