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Mieterrechte, Mieterpflichten, Mietkonflikte

shht!  Ruhe!

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Streit & Konflikte in Mietwohnungen

Es gibt Regeln, im Leben und auch im Zusammenleben. Rund 48% der Bevölkerung Deutschlands wohnen zur Miete. Auch hier sind Regeln unerlässlich, um das Zusammenleben für alle Beteiligten so angenehm wie möglich zu gestalten. Diese Regeln werden u.a. durch eine Hausordnung im Mietshaus oder auch durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.

Sehr häufige Streitpunkte unter den Mietparteien sind u.a. die Hausreinigung, Streit um die Gemeinschaftsflächen, das Abstellen von Gegenständen in den Hausfluren, der Wohnungslärm etc.

Beim Streitthema Lärm gibt es Unterschiede zwischen vermeidbarem und unvermeidbarem Lärm. Auch wenn der Sonntag ein Ruhetag ist, so ist es hier trotzdem gestattet, seine Wäsche in der Waschmaschine zu waschen. Auch das Saugen der eigenen Wohnung und z.B. das vereinzelte Bohren von Löchern ist an Sonntagen erlaubt,  wenn man die vorgeschriebenen Ruhezeiten einhält: in der Regel mittags von 12.00 bis 15.00 Uhr und Nachts von 22.00 bis 7.00 Uhr. Auch bei Partys in der Wohnung gelten diese Ruhezeiten. Radios und Fernseher sollten auf Zimmerlautstärke betrieben werden. Im allgemeinen sollte man bemüht sein, keinen Nachbarn oder Hausbewohner zu stören.

Bei von Kindern verursachten Geräuschen  (springen, toben, weinen, hüpfen) gibt es andere Maßstäbe, da Kinder keine Störung darstellen und die Lautstärke noch nicht selber kontrollieren bzw. einschätzen können. Allerdings bleibt in einigen Fällen immer das Restrisiko der Prüfung, ob nicht vielleicht doch die Eltern Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Anders dagegen verhält es sich bei vermeidbarem Lärm, wie z.B. Ruhestörung durch Sexualverkehr, durch lautes Stöhnen oder andere Geräusche. Hier kann es zur Verhängung eines Ordnungsgeldes oder sogar zu einer Ordnungshaft kommen.

Sollten häufiger Probleme der Lärmbelästigung auftreten, obwohl die Nachbarschaft sich im Rahmen der zulässigen Tolleranzen bewegt, wäre zu prüfen, ob der bauliche Schallschutz der Mietwohnungen dem vorgeschriebenen Standards entspricht. So mancher gerichtliche Streit oder hohe Anwaltskosten wären vermeidbar gewesen, hätten die Parteien zunächst einmal gemeinschaftlich nach Lösungen und Ursachen geforscht. Es sollte versucht werden, Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten der Gemeinschaft gegenüber auszuhandeln und zu übernehmen. Gemeinsam sollte ein Regelwerk aufgestellt bzw. ein vorhandenes (z.B. die Hausordnung) durchgesprochen und ggf. der Situation und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst werden. Häufig werden die Mitbewohner auch durch Sprache, Kleidung, Ausdrucksweise, Zahl der Kinder, Hautfarbe, Auto usw. in ein bestimmtes Raster eingeordnet. Anfängliche Vorurteile werden schnell zu Urteilen! Stattdessen sollten Sie zunächst freundlich auf die Nachbarn zugehen und mit ihnen ins Gespräch kommen. Durch Konversation lassen sich die Meisten Fragen beantworten und Probleme einfach und leicht klären.

Geklärte und bereinigte Konflikte bilden die Grundlage für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Hausgemeinschaft.

Es sollte auf jeden Fall versucht werden, vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung alternative Lösungen zu finden. Hier bieten sich u.a. eine Schiedsstelle, eine Mieterberatung, ein Konfliktvermittlungszentrum, ein Streetworker, Sozialstationen etc. an.

Autor: Heiko Erxleben

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