Mieter bekommt Vermieteranschrift
Mieter kann die Anschrift seines Vermieters verlangen
Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass Mieter von der Haus- oder Wohnungsverwaltung verlangen können, die vollständigen Adresse ihres Vermieters herauszugeben. Der Mieter des Hauses hat ein Anspruch auf die Kontaktdaten.
Im aktuell verhandelten Fall hatte der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Mieter nicht die volle Höhe der gezahlte Kaution zurückerstattet. Um den fehlenden Betrag gerichtlich einzuklagen, wurde jedoch die Adresse des Vermieters benötigt.
In seiner Entscheidung ging das Gericht vom Vorliegen einer so genannten „Sonderverbindung” aus, diese verpflichtet dazu, dem Mieter die Anschrift des Vermieters mitzuteilen.
(Az: 15A C 271/05)