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Miete mindern



Eine laute Heizung ist ein Mietminderungsgrund

Lautes Gluckern, Rauschen, Pfeifen, Rattern etc. in der Heizungsanlage kann einen schon um den Schlaf bringen. Im Schlafzimmer können diese Geräusche als ein erheblicher Wohnungsmangel betrachtet werden. Und für nächtlichen Störungen dieser Art, dürfen nach einem Urteil des Landesgerichts Berlin die Mieter bis zu 7,5 Prozent der monatlichen Miete mindern.

In einem Streitfall konnte ein Mieter nicht ruhig schlafen, weil in seinem Schlafzimmer die Heizung ständig laute Geräusche von sich gab. Er forderte bis zur Beseitigung des Problems eine Mietminderung. Der Vermieter verwies jedoch darauf, dass laut den gemachten  Sachverständigenmessungen die gemessenen Geräusche mit den Werten von 26,1 bis 29,7 Dezibel noch unter der zumutbaren DIN-Norm von 30 Dezibel liegen.

Die Richter jedoch sahen das anders. Sie stimmten einer monatlichen Mietminderung um 7,5 Prozent bis zum Verschwinden der Geräusche zu. Erschwerend komme noch hinzu, dass sich die Heizung in relativ kurzen Zeitabständen immer wieder ein- und ausschalte und sich dadurch der Geräuschpegel im Schlafzimmer ständig ändere. (Landgericht Berlin Az.: 64 S 485/99)

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Mietrecht.

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