Maklerprovision wird nicht fällig
Provision entfällt bei höherem Kaufpreis
Wird ein Vertrag mit einem Immobilienmakler eingegangen, der ein Haus oder eine Wohnung zu einem bestimmten Preis vermitteln soll, dann wird eine Provision unter Umständen nicht fällig. Darauf weist aktuell die Zeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht” hin.
Dabei bezieht sie sich auf ein Urteil, das unter dem Aktenzeichen 8 U 1167/08 am Oberlandesgericht in Dresden gefällt wurde. Im aktuellen Fall wurde die Vermittlung einer Immobilie verhandelt, die maximal 220.000 Euro kosten sollte. Darüber wurde ein Vertrag zwischen Käufer und Makler geschlossen.
Im Endeffekt kostete die Wohnung jedoch 275.000 Euro und der Käufer weigerte sich daraufhin, die Maklerprovision zu zahlen. Zu Recht, wie die Richter befanden. Denn es sei nicht der Kaufvertrag zustande gekommen, für dessen Vermittlung der Makler ein Angebot unterbreitet hatte. Wolle er sein Geld, so hätte er vorher eindeutig einen neuen Vertrag mit dem Käufer abschließen müssen, aus dem der höhere Preis für die Immobilie hervorginge, so die Richter.
Demzufolge sollten alle Makler genau auf die Verträge achten, die sie eingehen und vor allen Dingen auf die genaue Ausformulierung. Insbesondere, was die Kosten für ein Haus oder eine Wohnung angeht, müssen Makler genau Obacht geben, welche Wortwahl sie im Vertrag verwenden. Denn nur so wird es möglich, dass die Immobilienmakler später auch bei einem etwas erhöhten Kaufpreis an ihre Provision gelangen.
Idealerweise wird eine Spanne für den Kaufpreis ausgehandelt, innerhalb derer der Kauf dann jedoch auch stattfinden sollte.
Autor: Haus & Büro