Kündigungsfrist
Kündigungsfristen einer Mietwohnung
Das wichtigste Hab und Gut eines Menschen ist unter anderem ein Dach über dem Kopf. Die Mietwohnung bietet dabei für die meisten Menschen das Zuhause, denn für das Eigenheim reicht es oftmals noch nicht aus und viele Menschen wollen sich auch nicht auf lange Zeit an einen festen Ort binden. Mit der Anmietung einer Wohnung geht man jedoch auch gewisse Pflichten ein.
So ist der Mieter generell verpflichtet, die anfallenden Mietzinsen zu zahlen und die Mietwohnung pfleglich zu behandeln, sie regelmäßig zu reinigen, kleinere Schönheitsreparaturen auszuführen usw. Der Vermieter hingegen verpflichtet sich, bei Schäden an der Bausubstanz diese auszubessern und generell für die Wartung der Einbauten, der Heizungsanlagen usw. zu sorgen.
Doch früher oder später ist eventuell ein Auszug aus der Mietwohnung geplant, dann stellt sich die Frage, welche Kündigungsfristen hierbei einzuhalten sind. Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, gelten die gesetzlichen Regelungen. Das heißt, der Mieter kann mit einer Frist von drei Monaten kündigen, ohne dabei verpflichtet zu sein, einen Grund für die Kündigung anzugeben. Der Vermieter hingegen muss sich an andere Bedingungen halten.
Der Vermieter muss zunächst einmal einen wichtigen Grund zur Kündigung haben. Das kann beispielsweise der Eigenbedarf sein, also dass die Wohnung selbst genutzt oder einem nahen Verwandten zur Verfügung gestellt werden soll. Nichtsdestotrotz müssen hier Kündigungsfristen eingehalten werden, die sich nach der Dauer der Mietzeit staffeln. Bei bis zu fünf Jahren Mietzeit kann der Vermieter mit einer dreimonatigen Frist kündigen, bei bis zu acht Jahren Mietzeit muss er eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Sollte der Mieter bereits mehr als acht Jahre in der Wohnung gelebt haben, gilt eine Kündigungsfrist von neun Monaten bei Kündigungen seitens des Vermieters.
Eine Besonderheit stellen alte Mietverträge aus Zeiten der ehemaligen DDR dar. Bei diesen Verträgen können die Mieter mit einer verkürzten Kündigungsfrist von gerade einmal 14 Tagen Ihre Wohnung kündigen. Allerdings gibt es heute kaum noch Mietverträge, die aus DDR Zeiten stammen.
Autor: Haus & Büro
Tags: Mieter, Mietwohnung, Wohnung