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Kündigung



Hauseigentümer kündigt wegen Hausabriss

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzverfahren klargestellt, dass Eigentümer berechtigt sind marode Mietshäuser abzureißen und deswegen den darin wohnenden Mietern zu kündigen, wenn eine Sanierung wirtschaftlich sinnlos wäre. Man dürfe einen Vermieter nicht an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung hindern, entschied das Gericht.

Im konkreten Fall wäre eine Sanierung aber sehr teuer geworden und hätte die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes kaum verlängert. Der BGH wies somit die Kündigungsschutzklage dreier Mieter eines Altbaus in einer vornehmen Heidelberger Wohnlage ab.
Das fast 100 Jahre alte Gebäude wurde 2005 von einer Immobilienfirma gekauft, diese will anstelle des maroden Altbaus einen Neubau mit sechs Eigentumswohnungen errichten. Die Sanierung des Altbaus hätte eine 2,5-Prozent-Rendite ergeben, durch den Neubau wird diese auf 16 Prozent gesteigert. Den Mietern wurde wegen des geplanten Abrisses des gekündigt, sie zogen vor Gericht aber auch bereits das Landgericht Heidelberg hatte ihre Klage abgewiesen. (AZ: VIII ZR 7/08 bis 9/08)

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Kündigung.

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