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Kündigung der Mietwohnung



Tricks zur Kündigung von Mietwohnungen

Wird eine Wohnung von einem Investor gekauft, erhalten die Mieter grundsätzlich zunächst einen Kündigungsschutz. Dieser erstreckt sich, je nach Region, auf drei bis zehn Jahre.

Doch immer häufiger zeigt sich in der Praxis, dass findige Investoren diese Regelung umgehen. Sie gründen dafür zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und kaufen ein komplettes Mietshaus. Die Mietwohnungen werden damit nicht zu Eigentumswohnungen umgewandelt, sondern bleiben als Mietwohnungen bestehen. Dadurch kann die gegründete GbR die Wohnungen direkt wegen Eigenbedarfs im Namen eines der Gesellschafter kündigen.

Die Schutzfristen, die sogar im § 577a im BGB fest verankert sind, werden somit umgangen. Denn die Kündigungsfristen dauern dann, je nach Mietzeit der Mieter, nur noch zwischen drei und neun Monaten!

Für die neuen Eigentümer bedeutet dies: Statt zehn Jahre auf den Bezug der Eigentumswohnung zu warten, können sie bereits nach neun Monaten spätestens einziehen.

Dass damit eindeutig die geltenden Rechte umgangen werden, sieht auch der Deutsche Mieterbund so. Empört ist er vor allem über die Rechtsprechung, denn der BGH hat die Vorgehensweise als rechtens angesehen.

Doch der Deutsche Mieterbund steht mit seiner Empörung nicht alleine da, denn sogar die Justizministerin Brigitte Zypries sieht den Fall als schwierig an und will anregen, dass im Schutzparagrafen nachgebessert wird. Ob das aufgrund des neu zusammengesetzten Bundestags allerdings Erfolg haben wird, bleibt fraglich.

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Veröffentlicht in Mietwohnungen.

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