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Kostenvoranschlag



Ist ein Kostenvoranschlag kostenpflichtig?

Soll ein Handwerker mit Reparaturarbeiten oder Instandhaltungen beauftragt werden, so holt sich der Auftraggeber meist einen oder mehrere Kostenvoranschläge ein. Wer dies nicht tut kann schnell erleben, wie teuer Handwerkerrechnungen heutzutage werden können. Aber selbst mit einem Kostenvoranschlag ist man nicht unbedingt vor unliebsamen Überraschungen sicher.

Denn wird der Kostenvoranschlag am Ende nicht in einem Auftrag umgewandelt, wollen einige Handwerker diesen unter Umständen vergütet haben. Darüber kommt es dann oft zum Streit. Bei umfangreicheren Baumaßnahmen an Haus oder Wohnung kein die Erstellung eines Kostenangebotes für den Handwerker einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten und zudem auch mehrere Besichtigungen vor Ort. Auch zeitaufwändige Beratungen mit dem Bauherren sind oft nötig.

Nachvollziehbar ist es durchaus, wenn ein Handwerker diese Kosten und Aufwendungen vergütet haben möchte, für den Kunden kann es jedoch zu einer ziemlich teuren Angelegenheit werden, wenn er mehrere Kostenvoranschläge zum Vergleichen eingeholt. Bei größeren Sanierungen müssen oft von unterschiedlichen Gewerken jeweils mehrere Kostenangebote eingeholt werden, um den passenden Handwerker mit dem günstigsten Preis zu ermitteln. Hier wäre es fatal, wenn der Bauherr jeden Kostenvoranschlag bezahlen sollte.

Der Gesetzgeber hat hier eindeutige Regelungen geschaffen, denn im Zweifelsfall kann für einen Kostenvoranschlag keine Vergütung verlangt werden. Der Aufwand zum Erstellen eines Anschlages zählt grundsätzlich zu den Gemeinkosten eines Unternehmens. Will ein Handwerker jedoch seine Mühe für ein Kostenangebot bezahlt haben, so muss er dieses mit dem Kunden vorher gemeinsam vereinbaren.

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Rund ums Haus.

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