Keine Mietminderung bei vorhersehbaren Bauarbeiten
Wenn ein Mieter in eine neue Mietwohnung einzieht und bereits vor oder bei dem Einzug schon Bauarbeiten am betreffenden Haus oder auch in der Nachbarschaft absehbar waren, beschränkt das den Anspruch auf Mietminderung. So entschied das Landgericht Berlin in einem aktuellen Fall (Az.: 63 S 155/07).
Denn der neue Mieter konnte bereits bei Anmietung der Wohnung ersehen, dass ein einer Immobilie in der Nähe größere Bauarbeiten geplant waren. Laut Aussagen der Landesbausparkassen (LBS) in Berlin wurde auf einem Nachbargrundstück einige Zeit später ein neues Haus auf einer Baulücke errichtet.
Mit dem Versuch, deshalb eine Mietminderung durchzusetzen scheiterte der neue Mieter schließlich vor Gericht.
Autor: intoh marketing, Spezialist für Onlinemarketing
Schlagwörter: Haus, Immobilie, Wohnung