Wohnung.com     

  Das Newsportal rund um den Wohnungsmarkt  

Hundehalter haftet



Bissiger Hund

Bissiger Hund

Hundehalter muss für Sicherheit sorgen

Ein Hundehalter haftet für Schäden durch seinen Hund, auch ohne eigenes Verschulden. Für Hunde, die nicht der Berufsausübung dienen, gilt eine sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, dass der Hundehalter die Pflicht hat alles zu tun, um Gefahren zu vermeiden. Je gefährlicher ein Hund ist, desto sicherer muss dieser verwahrt werden. Es sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass der Hund nicht ins Freie gelangen kann.


Das private Grundstück muss durch den Hundebesitzer so gesichert werden, dass auch fremde Personen dieses nicht einfach betreten können, z.B. Briefträger, Schornsteinfeger, Kinder o.ä.
Ein einfaches Schild mit der Aufschrift: Vorsicht! Bissiger Hund! ist nicht ausreichend, damit kann sich ein Hundebesitzer nicht seiner Haftung entziehen. Schilder haben in Deutschland Tradition, es dürfte jedoch auch bekannt sein, dass Schilder mit der Aufschrift: Eltern haften für ihre Kinder ja auch völlig wirkungslos sind. Ähnlich ist es mit dem Schild Warnung vor dem Hunde.

Auch in der heutigen Zeit gibt es noch Menschen, die nicht bzw. kein Deutsch lesen können, unachtsame Menschen, die ein Warnschild übersehen, blinde Menschen, spielende Kinder, die über einen Gartenzaun klettern. Hier ist der Hundehalter in der Pflicht, einen sicheren Schutz zu gewährleisten, durch Zaun, Tor, Leine, Maulkorb, Hundezwinger etc. Wird ein Eindringling gebissen, der das Schild gelesen und verstanden hat, dann könnte sein Schadenersatz eventuell wegen Mitverschuldens gekürzt werden.

Autor: Heiko Erxleben

Tags:

Veröffentlicht in Recht & Urteile.

Kommentar hinzufügen

Vorheriger Eintrag: Heizkosten   Nächster Eintrag: Mietspiegel

Keine Antworten

Benutzen Sie das unten stehende Formular zum Versenden eines Kommentares!


Antworten

Sie müssen eingeloggt sein zum senden eines Kommentares.