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Hunde in der Mietwohnung



Bellen muss geduldet werden

Ein bellender Hund im Haus oder in einer Mietwohnung ist normal, so etwas müssen die Nachbarn dulden und dürfen deswegen nicht ohne weiteres die Miete mindern. Die Landesbausparkassen weisen darauf hin, dass die Geräusche der Hunde und erhebliche Ausmaße annehmen müssen, bevor ein Wohnungsmangel und damit auch ein Recht auf die Kürzung der Miete geltend gemacht werden kann.

Sind im Haus Hunde und Katzen erlaubt, dann ist ein Bellen genauso zu beurteilen wie eine normale Geräuschentwicklung, wie zum Beispiel Schritte in der Wohnung und im Treppenhaus oder das Rauschen einer Dusche.

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Mietrecht.

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