Hausverwaltung
Hausverwaltung
Egal ob Wohneigentümergemeinschaft mit mehreren Eigentumswohnungen oder ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen oder sogar auch ein vermietetes Reihenhaus, Doppelhaus oder Einfamilienhaus, zur Verwaltung und Bewirtschaftung dieser wird fast immer eine Hausverwaltung beauftragt. Doch nicht immer genießen alle Hausverwaltungen einen positiven Ruf.
Aufgabenbereiche einer Hausverwaltung:
- die juristische Verwaltung (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht etc.)
- die kaufmännischen Verwaltung (allgemeine Verwaltung, Vermietung, Mietvertragsverwaltung, Abschluss von Versicherungen)
- die Finanzverwaltung (Buchführung, Zahlungsverkehr, Mahnwesen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Geldanlage, Finanzierung)
- die technischen Verwaltung (Werterhaltung, Schäden vermeiden, Wartung und Instandhaltung von technischen Anlagen, regelmäßige Objektbegehungen)
- die Bewirtschaftung von Immobilien
- die Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum
- den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken
- Neubau, Modernisierung und Sanierung
- Verkauf von Eigentumsobjekten und Finanzierung
- Beratung und Betreuung von Kunden
- Marketing, Vermittlung, Vermietung, Verwaltung sowie Verkauf von Objekten und Dienstleistungen
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben einer Hausverwaltung gibt es nicht, diese ergeben sich ausschließlich aus dem Verwaltervertrag zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung. Für die unterschiedlichen Aufgaben sind vielfältige Kenntnisse erforderlich. Viele Hausverwaltungen bieten neben Ihrer reinen Verwaltung auch einen Hausmeisterservice mit an. Dieser erledigt typische Dienstleistungen wie z.B. Kleinreparaturen, Gartenarbeiten, Treppenhausreinigung, Fensterreinigung, Straßenreinigung, Winterdienst etc. an. Die Hausverwaltungen erhalten für ihre Dienstleistungen ein Honorar, welches der Hauseigentümer nicht auf die Mieter umlegen darf.
Die Verwaltung hat ihrer Tätigkeit die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zugrunde zu legen und haftet gegenüber dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft für alle von ihr zu vertretenden Vermögens- und Vertrauensschäden. Größere Gewerbeimmobilien oder große Wohnparks werden zunehmend nicht von einer Hausverwaltung im klassischen Sinne abgedeckt, hier bieten spezielle Firmen unter der Bezeichnung „Faciliti Management” Ihre professionellen Dienste an.
Wichtige Inhalte eines Verwaltervertrages:
- Name und Anschrift der vertragsschließenden Parteien
- Beginn und Dauer des Vertrages
- Modalitäten der ordentlichen, fristlosen oder außerordentlichen Kündigung
- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- Vergütung des Verwalters
- Haftung und Haftpflichtversicherung des Verwalters
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auswahl der Hausverwaltung
Trotz der genannten Anforderungen und Ausbildungsmöglichkeiten kann jeder als Hausverwalter tätig werden. Es liegt also im Ermessen der Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften, ihre potenziellen Hausverwalter entsprechend zu prüfen, um etwaige schwarze Schafe aussortieren zu können. Als Mindestvoraussetzung sollte der Hausverwalter folgende Unterlagen vorlegen können:
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- einen Befähigungsnachweis
- eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungshöhen
- einige Referenzen
Grundsätzlich sollte jede Hausverwaltung um ein gutes Verhältnis zu den Wohnungseigentümern oder Mietern bemüht sein, um eine Basis des gegenseitigen Vertrauens zu schaffen.
Autor: Heiko Erxleben
Tags: Eigentumswohnungen, Einfamilienhaus, Mietwohnungen, Vermietung
