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Hausratversicherung



Hausratversicherung

Hausratversicherung

Versicherungsschutz im Haushalt

Eine gute Hausratversicherung schützt Sie im Schadensfall vor Beschädigung oder Verlust Ihres Hausrates, bei Feuer, Sturm, Hagel, Einbruch, Diebstahl, Blitzschlag, Explosion, Wasserschaden (Leitungswasser), Glasbruch, Vandalismus und Fahrraddiebstahl. Versichert sind alle Möbel, Einrichtungsgegenstände, Geschirr, elektrische Geräte, Gebrauchsgegenstände, Kleidung, Wertsachen, Bücher, Musikinstrumente, Bargeld, Werkzeuge und auch Lebensmittel in normalen Mengen.

Gezahlt werden im Schadensfall die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert  bis zur Höhe der Versicherung. Wertsachen sind im Normalfall mit bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert. Wer viele Wertsachen besitzt sollte gegen einen Beitragszuschlag seine Hausratversicherung dahingehend erhöhen.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten Zusatzpakete an, z.B. für den Versicherungsschutz bei Diebstahl aus den eigenen KFZ,  Diebstahl von Gartenmöbeln und Wäsche vom eigenen Grundstück, bei Sengschäden, bei Schäden am Gefriergut durch einen Stromausfall, bei Diebstahl persönlicher Gegenstände während eines Krankenhausaufenthaltes, bei Schäden durch innere Unruhen, bei entstandenen Kosten für Umzug Wachschutz, Hotel, Telefon, bei Diebstahl von Kinderwagen und Gehhilfen und unter Umständen auch für die Rückreisekosten aus dem Urlaub.

Versichert ist der Hausrat in Ihrer Mietwohnung oder Eigentumswohnung sowie auch in Räumen, welche zur Wohnung gehören sich aber in einem Nebengebäude auf dem gleichen Grundstück wie die betreffende Wohnung befinden. Genauso zählt auch Ihre privat genutzte Garage mit zum Versicherungsschutz, auch wenn sie sich nicht direkt am Haus sondern auf benachbarten oder gegenüberliegenden Grundstücken befindet. Ebenso die in Gemeinschaftsräumen stehenden Waschmaschinen oder Wäschetrockner.

Bei jüngeren Menschen entfällt der Versicherungsschutz über die Eltern automatisch mit dem Auszug bzw. Umzug in die eigene Wohnung.

Sehr wichtig ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Der Betrag zur Wiederbeschaffung des kompletten Hausrates sollte genau der Versicherungssumme entsprechen. Ist der Betrag zu niedrig angegeben, um z.B. die Versicherungsprämie niedrig zu halten, so liegt eine Unterversicherung vor, welche im Schadensfall auch nur zu einer anteiligen Regulierung führt. Laut einer Umfrage zufolge würden ca. die Hälfte aller Versicherungsnehmer ihren Hausrat unbewusst unterversichern. Viele kleine Gegenstände und auch die gesamte Kleidung eines 2-Personen-Haushaltes kann unter Umständen schon ein kleines Vermögen wert sein. Auch eine Überversicherung ist nicht ganz problemlos, auch hier kann es im Schadensfall zu Problemen bei der Regulierung kommen.

Bei Abschluss des Versicherungsvertrages sollten wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, z.B. wie, warum und von wem der vorherige Versicherungsvertrag aufgelöst wurde oder ob es eventuell Vorschäden gab. Gehen Sie davon aus, dass Ihre Versicherung im Schadensfall genau prüfen wird, ob Sie wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben oder nicht. Im Ernstfall hat die Versicherung dann sogar das Recht, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, so ein Urteil des Amtsgerichts in Hermeskeil (Rheinland-Pfalz).

Auch wer sich nach einem Einbruch mit der Erstellung der Liste der gestohlenen Gegenstände zuviel Zeit lässt, handelt fahrlässig / schuldhaft und geht das Risiko ein, dass seine Hausratversicherung die Regulierung des Schadens ablehnt. Das Oberlandesgericht Köln hielt 7 Wochen bis zur Vorlage dieser Liste für zu lang und gab der Versicherung Recht. Von besonders wertvollen oder teuren Gegenständen, Kleidungsstücken, Elektronikgeräten, Möbelstücken etc. sollten unbedingt die Kaufbelege sorgfältig aufbewahrt werden.

Bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag zahlt nicht jede Versicherung automatisch. Hier empfiehlt es sich genauestens das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag zu studieren. Schäden durch Blitzschlag und Brand werden von den meisten Versicherungen übernommen, nicht jedoch die Überspannungsschäden durch einen indirekten Blitzschlag in eine Stromleitung. Dieses sollte wenn gewünscht ausdrücklich im Versicherungsvertrag verankert werden. Einen Datenverlust durch einen zerstörten PC muss die Hausratversicherung nicht ersetzen, da es sich hierbei laut den Versicherungsbedingungen nicht um greifbare Gegenstände handelt.

Bei technischen und elektrischen Geräten muss der Bediener vor der Benutzung die Gebrauchsanleitung genau lesen und auch danach handeln. Bei falschem oder fahrlässigem Bedienen dieser Geräte kann die Hausratversicherung eine Regulierung verweigern.

Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass bei Abwesenheit alle Fenster und Türen geschlossen sind, auch bei nur angekippten Fenstern kann die Versicherung eine Schadensregulierung verweigern (Landgericht Düsseldorf,  Az.: 11 O 205/06). Haben Sie Ihren Haustürschlüssel verloren, so tauschen Sie bitte umgehend das Türschloss aus. Die Versicherung spricht hier von einer Obliegenheitsverpflichtung zur Schadensabwehr. Gehörte der verlorene Schlüssel zu einer kompletten Schließanlage, kann es sehr teuer werden, denn in einem solchen Fall muss die gesamte Schließanlage mit sämtlichen Schlössern getauscht werden! Da kommen bei größeren Wohnanlagen oder Betrieben schnell mal mehrere Tausend Euro zusammen.

Über geplante Bauarbeiten am und im Haus ist die Hausratversicherung rechtzeitig zu informieren. Hierbei geht es weniger um die Schäden, welche durch die direkten Bautätigkeiten entstehen könnten sondern vielmehr um das gestiegene Risiko eines Einbruchs durch am Haus stehende Gerüste, Leitern, Aufzüge oder ähnliches Gerät.

Vergleichen lohnt sich immer! Die Zeitschrift FINANZtest fand bei einem Vergleich von 63 Hausratversicherungen heraus, dass die teuerste Versicherung rund 3 Mal soviel kostete wie die preiswerteste Versicherung. In manchen Fällen ist es auch nicht abwegig, gänzlich auf eine Hausratversicherung zu verzichten, z.B. wenn man keinen umfangreichen oder wertvollen Hausrat besitzt.

Eine andere Variante ist ein Tarif mit Selbstbehalt, so wird der Beitrag günstiger.

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Versicherungen.

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