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Grundstückspreise

Rechtswidriges Verhalten von Kommunen

Bei der Aufteilung des ehemaligen Volkseigentums wurden die Kommunen vielfach Eigentümer sogenannter Rest- und Splitterflächen. Unbemerkt von den derzeitigen Eigentümern befinden sich diese Flächen oft innerhalb der Nutzungsbereiche von Wohnbausiedlungen oder Einfamilienhäusern.

Hierbei kann es sich zum Beispiel um frühere Gräben oder Teile von nicht benutzten Wegen handeln. Die Flächen von ca. 10 bis 60 Quadratmetern werden durch die höhere Genauigkeit der Katasterunterlagen oft erst jetzt aufgefunden. Meist lässt sich dazu historisch belegen, dass in den 1920er- bis 1930er-Jahren diese Grundstücke von den damaligen Eigentümern kostenlos an die Kommune übergeben wurden bzw. dass die Gemeinde damals diese Flächen für öffentliche Zwecke enteignete.

In heutiger Zeit bekommen die Eigentümer diese Fläche in aber nicht wieder kostenlos zurück. Einige betroffene Grundstückseigentümer bekamen von den Kommunen Aufforderungen zum Abschluss von teuren Pachtverträgen zugeschickt oder es wird ihnen der Kauf der Grundstücke zu weit überhöhten Preisen angeboten. Derartige zahlreiche Fälle sind der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund in Sachsen-Anhalt bekannt. Die Kommunen nehmen bei ihren Angeboten auf den Bodenrichtwert (meist Wohnbauland) Bezug, obwohl es sich dabei eigentlich nur um sogenannte Splitter- oder Arrondierungsgrundstücke handelt. Für solche Grundstücke liegt der Verkehrswert wesentlich niedriger als der Bodenrichtwert, eine Pacht darf hier höchstens 0,60 bis 0,80 Euro pro Quadratmeter betragen.

Forderungen auf rückwirkende Zahlungen sind in den meisten Fällen rechtswidrig, angemessenes Nutzungsentgelt kann nur für die Zukunft verlangt werden. Denjenigen, die bereits derartige überhöhte Nutzungsentgelte oder Kaufpreise bezahlt haben sei geraten, das zu viel gezahlte Geld von der Kommune zurückzufordern.

Haus & Grund hält es für besonders problematisch, dass die Kommunen ihre Forderungen für Kauf und Pacht in einer Art einer öffentlich-rechtlichen Behörde geltend machen, damit nutzen sie den Glauben der Bürger an die Rechtstaatlichkeit des Handelns einer Kommune aus. Gerade auch viele ältere Menschen setzen großes Vertrauen in ein rechtmäßiges Handeln einer Behörde und rechnen somit auch nicht damit, dass sich eine Kommunen derart rechtswidrig gegenüber den Bürgern verhält.

Betroffene Grundstückseigentümer erhalten Hilfe bei Rechtsanwälten oder bei einem der 23 Vereine von Haus & Grund in Sachsen-Anhalt.

Autor: Heiko Erxleben

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