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	<title>Kommentare zu: Grillen auf der Terrasse der Mietwohnung</title>
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	<description>Das Newsportal rund um den Wohnungsmarkt</description>
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		<title>Von: admin</title>
		<link>http://www.wohnung.com/grillen-auf-der-terrasse-der-mietwohnung/comment-page-1/#comment-73</link>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2009 10:48:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.wohnung.com/?p=2808#comment-73</guid>
		<description>Grundsätzlich ist das Grillen auf der Terrasse einer Mietwohnung erlaubt, doch je nach Einzelfall und örtlichen Gegebenheiten entscheiden die gerichte etwas unterschiedlich. Leider.
Soweit die Nachbarn nicht stark vom Qualm des Grills belästigt werden und Sie nicht jeden Tag Grillen, dann wird auch ein Gericht sicherlich nichts dagegen sagen.

Am besten, Sie informieren alle Nachbarn rechtzeitig vorher schriftlich mit einem Zettel im Briefkasten. Den Nachbarn, die sich beschwert haben, legen Sie am besten noch eine Kopie eines Urteils (aus Google ausgedruckt) mit dazu, dass Grillen auf der Terrasse grundsätzlich erlaubt ist. 

Achten Sie eventuell auf die Windrichtung, auf wenig Qualm beim Anzünden oder versuchen Sie es wirklich mal mit einem guten Elektro-Grill.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich ist das Grillen auf der Terrasse einer Mietwohnung erlaubt, doch je nach Einzelfall und örtlichen Gegebenheiten entscheiden die gerichte etwas unterschiedlich. Leider.<br />
Soweit die Nachbarn nicht stark vom Qualm des Grills belästigt werden und Sie nicht jeden Tag Grillen, dann wird auch ein Gericht sicherlich nichts dagegen sagen.</p>
<p>Am besten, Sie informieren alle Nachbarn rechtzeitig vorher schriftlich mit einem Zettel im Briefkasten. Den Nachbarn, die sich beschwert haben, legen Sie am besten noch eine Kopie eines Urteils (aus Google ausgedruckt) mit dazu, dass Grillen auf der Terrasse grundsätzlich erlaubt ist. </p>
<p>Achten Sie eventuell auf die Windrichtung, auf wenig Qualm beim Anzünden oder versuchen Sie es wirklich mal mit einem guten Elektro-Grill.</p>
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		<title>Von: Sascha.Ma</title>
		<link>http://www.wohnung.com/grillen-auf-der-terrasse-der-mietwohnung/comment-page-1/#comment-72</link>
		<dc:creator>Sascha.Ma</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2009 08:35:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.wohnung.com/?p=2808#comment-72</guid>
		<description>Hallo zusammen!

Ein ist noch unklar: &quot;Auf was kann man sich denn in NRW berufen?&quot;

Folgender Fall: &quot;Ich wohne in einer Mietwohnung und möchte auf meiner Terasse grillen. Die Nachbarn beschweren sich. Darf man laut Amtsgericht Bonn´s Aussage: &quot;Das Amtsgericht Bonn entschied, dass im Sommer einmal im Monat mit 48-stündiger Voranmeldung auf dem Balkon gegrillt werden dürfe.&quot; nun auf der Terasse grillen? 
Wie kann man die Nachbarn drauf hinweisen, dass man ein Recht darauf hat? 

Es wird um zügige Antwort gebeten. 

Freundliche Grüße


Sascha.Ma</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen!</p>
<p>Ein ist noch unklar: &#8220;Auf was kann man sich denn in NRW berufen?&#8221;</p>
<p>Folgender Fall: &#8220;Ich wohne in einer Mietwohnung und möchte auf meiner Terasse grillen. Die Nachbarn beschweren sich. Darf man laut Amtsgericht Bonn´s Aussage: &#8220;Das Amtsgericht Bonn entschied, dass im Sommer einmal im Monat mit 48-stündiger Voranmeldung auf dem Balkon gegrillt werden dürfe.&#8221; nun auf der Terasse grillen?<br />
Wie kann man die Nachbarn drauf hinweisen, dass man ein Recht darauf hat? </p>
<p>Es wird um zügige Antwort gebeten. </p>
<p>Freundliche Grüße</p>
<p>Sascha.Ma</p>
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