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Grillen auf der Terrasse der Mietwohnung



Grillen im Garten oder auf dem Balkon

Grundsätzlich ist das Grillen auf der Terrasse des eigenen Hauses oder auf dem Balkon einer Mietwohnung erlaubt, doch zu Beginn der Grillsaison kommt es jedes Jahr wieder zum Streit wenn, der Rauch vom Grill in die Nachbarwohnung zieht.

Bei erheblichen Beeinträchtigungen durch starken Qualm vom Grill, ist auch ohne ausdrückliches Verbot das Grillen nicht gestattet. Dabei ist es egal, ob der Grill im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse steht, wer das Verbot missachtet, dem droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. Landgericht Essen (Az.: 10 S 438/01)

Je nach Einzelfall und örtlichen Gegebenheiten kann auch in Wohnungseigentumsanlagen das Grillen uneingeschränkt verboten bzw. zeitlich oder örtlich begrenzt werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied zum Beispiel in einem Fall, dass ein Eigentümer nur am äußersten Ende des Gartens, 25 Meter vom Haus entfernt, seinen Grill anzünden durfte. Die Richter legten in diesem aktuellen Fall weiterhin fest, dass maximal fünfmal im Jahr mit einem Holzkohlegrill gegrillt werden dürfe. (Az.: 2 ZBR 6/99)

Allgemein empfehlen die Gerichte immer wieder den Einsatz von Elektrogrills statt Holzkohle, um für die Nachbarn die Beeinträchtigungen durch den Rauch so gering wie möglich zu halten.

Autor: Heiko Erxleben

Veröffentlicht in Mietrecht.

2 Kommentare

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2 Kommentare

  1. Sascha.Ma Jun 5th 2009

    Hallo zusammen!

    Ein ist noch unklar: “Auf was kann man sich denn in NRW berufen?”

    Folgender Fall: “Ich wohne in einer Mietwohnung und möchte auf meiner Terasse grillen. Die Nachbarn beschweren sich. Darf man laut Amtsgericht Bonn´s Aussage: “Das Amtsgericht Bonn entschied, dass im Sommer einmal im Monat mit 48-stündiger Voranmeldung auf dem Balkon gegrillt werden dürfe.” nun auf der Terasse grillen?
    Wie kann man die Nachbarn drauf hinweisen, dass man ein Recht darauf hat?

    Es wird um zügige Antwort gebeten.

    Freundliche Grüße

    Sascha.Ma

  2. admin Jun 5th 2009

    Grundsätzlich ist das Grillen auf der Terrasse einer Mietwohnung erlaubt, doch je nach Einzelfall und örtlichen Gegebenheiten entscheiden die gerichte etwas unterschiedlich. Leider.
    Soweit die Nachbarn nicht stark vom Qualm des Grills belästigt werden und Sie nicht jeden Tag Grillen, dann wird auch ein Gericht sicherlich nichts dagegen sagen.

    Am besten, Sie informieren alle Nachbarn rechtzeitig vorher schriftlich mit einem Zettel im Briefkasten. Den Nachbarn, die sich beschwert haben, legen Sie am besten noch eine Kopie eines Urteils (aus Google ausgedruckt) mit dazu, dass Grillen auf der Terrasse grundsätzlich erlaubt ist.

    Achten Sie eventuell auf die Windrichtung, auf wenig Qualm beim Anzünden oder versuchen Sie es wirklich mal mit einem guten Elektro-Grill.


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