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GEZ – Gebührenvernichtungsmaschine!



GEZ

...schon GEZahlt???

GEZ-Gebührenpflicht in Deutschland

Kennen Sie eigentlich: RfGebStV? Nein. Aber die drei Buchstaben GEZ kennen Sie? Es ist schon erstaunlich, wie unbeliebt drei kleine Buchstaben in der deutschen Bevölkerung sein können. Und als ob es noch nicht genug wäre, rechtschaffende Bürger des Landes mit überhöhten Gebühren zu schröpfen, so werden diese dann durch die Mitarbeiter der GEZ mit umstrittenen Methoden eingezogen, oft sogar eingetrieben.

Es wird grundsätzlich auf alles eine Gebühr erhoben, was auch nur im entferntesten einen kleinen Ton von sich gibt! Es werden u.a. auch PC`s, das Noteboocks, Server, PDA`s, MDA!s/Smartphones, UMTS- und WLAN-Handy`s, Küchenradios, Radiowecker, etc. mit Gebühren belegt.

Man stelle sich mal eine kleine 2-köpfige Familie vor, beide selbständig mit eigenem Auto welches auch geschäftlich genutzt wird, mit einer kleinen Laube im Garten und einem alten Wohnmobil als Hobby. Sie können sich vorstellen, dass die Fünf Finger einer Hand nicht ausreichen, um die einzelnen fälligen Gebühren aufzuzählen!

Auch Personen, welche ohne Antenne ausschließlich kostenpflichtige Privatsender kaufen und ansehen, müssen trotzdem an die GEZ bezahlen! Es könnte ja sein, dass der Fernseher versehentlich doch mal ein Eigenleben entwickelt und ungefragt das Musikantenstadel der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) einblendet. ARD und ZDF beschlossen 1973 den Einzug von Rundfunkgebühren bei der bis dahin dafür zuständigen Post auszugliedern und in eigener Regie zu übernehmen. Warum in aller Welt müssen „Privatgucker”, die das (spannende) Programm der öffentlich-rechtlichen nicht nutzen, trotzdem an die öffentlich-rechtlichen zahlen? Warum muss ein Mensch, der nur ein einziges Augen- und Ohrenpaar besitzt für mehrere Geräte gleichzeitig bezahlen?

Vorsicht bitte auch mit rechtzeitig gekauften Geschenken! Im RfGebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) ist festgelegt, dass wer Rundfunkgeräte länger als einen Monat zum Empfang bereithält und nicht anmeldet, sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig macht, auch wenn diese Geräte nicht ausgepackt und angeschlossen sind. Also Vorsicht mit Fernsehern oder Radios, welche länger als einen Monat in Ihrer Wohnung lagern, um verschenkt zu werden.

Das Wort Gebühren wird definiert als: „Gegenleistung für eine individuell zurechenbare öffentliche Leistung”. Dieses trifft jedoch bei den ÖRR nicht zu. Die ARD gibt selber öffentlich zu, dass „die Gebühren kein Entgelt für Programmangebote darstellen sondern generell von jedem zu entrichten sind, der ein Gerät zum Empfang bereithält”. Der begriff Gebühr ist also vollkommen falsch und dient offensichtlich nur der Verschleierung einer Zwangsabgabe. Also ein Schutzgeld, um sich vor der Verfolgung durch die Rundfunkbeauftragten zu schützen!

Die GEZ – eine riesige Geldvernichtungsmaschine! Große bundesweite teure Werbekampagnen („mit dem Zweiten sieht man besser”) vom Geld der Gebührenzahler. Wozu diese Werbung, wenn ja doch alle fernsehenden und radiohörenden Menschen Gebühren zahlen müssen, auch solche, die garnicht das Zweite sehen wollen?

In heutiger Zeit wird oft und viel über den Datenmissbrauch diskutiert. Die ÖRR jedoch nutzen die uneingeschränkte Datenweitergabe (Datenmissbrauch) durch die Einwohnermeldeämter laut Meldedatenübermittlungsverordnung schamlos aus. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Hessen beschreibt überzeugend, wie die GEZ bei der Beschaffung von privaten personenbezogenen Daten von Adresshändlern gegen das Hessische Datenschutzgesetz verstößt. Die GEZ darf fast alles! So werden z.B. Listen von Abonnenten von Fernsehzeitschriften angemietet bzw. gekauft. Feststellungsprozess nennt die GEZ das Aufspüren säumiger Rundfunkteilnehmer. Das dann folgende oft rüpelhafte und rabiate Vorgehen der GEZ-Beauftragten wurde bereits in zahlreichen Büchern, Artikeln, Internetforen, Bloggs, Fernsehberichten, etc. beschrieben. Die Gebührenbeauftragten bezeichnen sich oft genug als „Beamte”, um sich so leichter Zutritt zu den Wohnungen oder Geschäftsräumen zu verschaffen. Sie werden mit Provisionen für das aufspüren bisher nicht entdeckter und nicht angemeldeter Rundfunkempfänger entlohnt. Laut Spiegel-Online verdient ein Gebührenbeauftragter monatlich zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro. Zusätzlich werden auch noch Quartalsprämien gezahlt. Je rücksichtsloser und skrupelloser die Methoden, desto höher die Provision.

Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erhält die GEZ jetzt noch mehr Macht! Die Rundfunkanstalten und die GEZ sollen mit hoheitlichen Kompetenzen praktisch wie die Polizei agieren können. Außerdem sollen Verarbeitungsrechte für Personaldaten wie in der privaten Wirtschaft gelten. Die Datenschützer schlagen Alarm und sind sich sicher, dass die so gesammelten Daten dann auch durch die GEZ weitervermarktet werden.

Das Verwaltungsgericht Münster hob einen Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks auf, nachdem für einen Computer mit Internetzugang automatisch GEZ-Gebühren bezahlt werden sollten. Ein Student sollte an den WDR bezahlen, weil sein PC das Empfangen von Rundfunkprogrammen ermöglichte. Bereits im August 2008 entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig, dass für beruflich genutzte PC`s keine Gebühren entrichtet werden müssen. Die dreisten Gebühreneintreiber verlangten von einem Mann für seinen im Büro der Wohnung befindlichen PC ebenfalls Gebühren, obwohl dieser bereits für einen in der selben Wohnung befindlichen privat genutzten PC bezahlte.

Die GEZ ist ein „Datenmonster” welches seit Jahrzehnten das Datenschutzrecht von Millionen Menschen ignoriert. Der Bielefelder Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs verleiht jährlich den „Big Brother Award”, einen Preis an Personen und Organisationen welche persönliche Daten Dritten zugänglich machen und damit nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen. Im Jahre 2003 bekam die GEZ diesen Preis.

Was sehen sie denn so für Filme? Wieviele Fernseher, PC`s und Radios benutzen Sie denn gleichzeitig? Haben Sie gute oder schlechte Erfahrungen mit den GEZ-„Beamten” zu berichten? Bitte tragen Sie Ihre Erfahrungen und Meinungen hier ein.

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Ratgeber.

5 Kommentare

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5 Kommentare

  1. Was soll uns denn die Verstaatlichung in Argentinien zum GEZ-Problem in Deutschland sagen?

  2. Hans Neumann Okt 17th 2008

    Über 200 Jahre nach seinem Tod sollte Friedrich Schiller GEZ-Gebühren bezahlen! Rechnung und Mahnungen sendete die GEZ an die Friedrich Schiller Grundschule in Sachsen. Auf den Hinweis der Grundschule, dass der Nationaldichter bereits 1805 verstorben sei, folgte von der GEZ promt eine weitere Mahnung!
    Die GEZ bestätigte diese peinliche Panne und versuchte zu erklären: “Friedrich Schiller sei kein so ungewöhnlicher Name und schließlich arbeitet die GEZ mit einer riesigen Datenmenge”.
    Geliefert wurde der GEZ die Adresse von einem Adressenanbieter.

    So lustig es im ersten Moment klingen mag aber der Vorfall zeigt deutlich auf, was passieren kann und auch wird! Je mehr Daten gespeichert und verarbeitet werden, umso mehr Fehler und Pannen werden auch geschehen. Meist zum Nachteil der Bürger.

    Stoppt den Machtmissbrauch der GEZ!!!

  3. Christian Okt 22nd 2008

    Warum macht man das nicht wie in der Schweiz? ARD und ZDF verschlüsseln und wers sehen will muss ich eben einen Decoder mieten. Und wers nicht will, muss sich dann eben mit den Privaten begnügen.
    Na ja, die über 7 Milliarden Euro (!) von heute kämen dann natürlich nicht mehr zusammen…

  4. Nieleman Okt 26th 2008

    Wenn dieses Urteil Schule macht, na dann Gute Nacht. Hat das hohe Gericht vor seiner Entscheidungsfindung überhaupt einmal richtig nachgedacht?:

    Ein Sonnenstudio-Betreiber in Rheinland-Pfalz staunte nicht schlecht, als er einen Gebührenbescheid der GEZ erhielt. Darin wurde er aufgefordert, für jeden Lautsprecher pro Bräunungskabine eine gesonderte Rundfunkempfangs-Gebühr zu zahlen. Laut GEZ handele es sich bei jedem Lautsprecher um eine “gesonderte Hörstelle”. Die Kunden “können die Lautsprecher ein- und ausschaltet und damit selbst darüber entscheiden, ob sie Radiosendungen hören wollten”, so die Begründung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, das die Forderungen des Südwestfunks bestätigte (Urteil 7 A 10471/07.OVG vom 17. August 2007).

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