GEZ-Gebühren
Rundfunkgebühren in Zukunft auch für Kühlschränke?
Ein Rechtsanwalt hatte gegen die Zahlung von Hörfunkgebühren für seinen Büro-Computer geklagt, ein bayerisches Gericht wies jedoch jetzt die Klage ab und verurteilte den Anwalt zur Zahlung. Höchstwahrscheinlich ist dieser Richterspruch aber noch nicht das Ende, denn nun wird eventuell das Bundesverwaltungsgericht angerufen, welches dann endgültig über die Rechtmäßigkeit der GEZ-Gebühren für Internet-PC`s entscheiden muss.
Bisher beriefen sich manche Verwaltungsgerichte auf den Wortlaut des Staatsvertrags und entschieden für diese Regelung, andere Verwaltungsgerichte wiederum sahen es als abwegig an, dass ein PC mit einem Internetanschluss im Büro zum Radiohören benutzt wird.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vertritt in seinem nun aktuellen Urteil die Position, dass eine Gebühr fällig wird, sobald ein für den Radioempfang geeignetes Gerät “bereitgehalten” wird, egal ob es von seinem Besitzer dafür genutzt wird oder nicht. So steht es auch im Staatsvertrag. Um jedoch eine höchstrichterliche Klärung in dieser umstrittenen Frage herbeizuführen, ließen sie eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Die Gebühr für Computer mit Internetanschluss wird seit 2007 erhoben, damals 5,52 Euro, seit Anfang 2009 bereits 5,76 Euro. Geplant war ursprünglich sogar die volle Fernsehgebühr von 17,98 Euro zu verlangen, was jedoch nach erheblichen Protesten von Berufsverbänden nicht durchgesetzt werden konnte. Es werden nur diejenigen mit Gebühren belastet, die nicht bereits schon für ein Radio oder einen Fernseher Gebühren bezahlen.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht letztendlich zu Gunsten einer Gebühr entscheiden muss man sich wohl die Frage stellen, ob als nächstes dann auch für Notebooks, UMTS-Handys und internetfähige Kühlschränke eine Rundfunkgebühr fällig wird!
Autor: Heiko Erxleben