Gewerbe in Mietwohnung
Gewerbeausübung in Mietwohnung – Vermieter darf kündigen
Freiberuflich oder selbstständig tätige nutzen ihre Mietwohnung sehr oft ganz selbstverständlich auch für ihre gewerblichen Zwecke, zum Beispiel meist für ihre tägliche Büroarbeit oder andere kleinere Tätigkeiten. Dies ist nicht die Ausnahme sondern eher sehr häufig der Fall.
Laut Gesetz ist das jedoch nicht selbstverständlich. Werden übrige Mieter im Haus durch diese gewerbliche Nutzung gestört, darf der Vermieter dem Verursacher die Wohnung kündigen. Eine aktuelle Entscheidung gab es dazu kürzlich vom Senat des Bundesgerichtshofs, dieser entschied darüber, ob eine Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund der Ausübung eines Gewerbes in einer Mietwohnung möglich ist.
Im betreffenden Fall war im Mietvertrag festgelegt, dass die Verwendung der Mietwohnung außerhalb von Wohnzwecken nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters erfolgen darf. Der Mieter, einen Immobilienmakler, übte seine selbstständige Tätigkeit in seiner Wohnung aus.
Daraufhin forderte der Vermieter vom Mieter, diese gewerbliche Nutzung zu unterlassen. Als dieses nicht fruchtete, erfolgte die Kündigung der Wohnung. Der Immobilienmakler wollte jedoch nicht freiwillig ausziehen, somit musste der Vermieter Klage einreichen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) meinte, dass durch übermäßigen Publikumsverkehr und beschäftigte Arbeitnehmer eine Beeinträchtigung für andere Mieter im Haus eine Beeinträchtigung ausgeht. Somit hat der Mieter keinen Anspruch auf die Gestattung der gewerblichen Nutzung gemieteten Wohnung.
Der BGH entschied zu Gunsten des Vermieters, dieser muss eine gewerbliche Tätigkeit in seinem Mehrfamilienhaus nicht dulden. Ein Vermieter kann zwar generell dazu verpflichtet sein, die gewerbliche Nutzung seiner vermieteten Wohnung zu erlauben, jedoch nur dann, wenn diese Tätigkeit für die anderen Bewohner keine Beeinträchtigung darstellt.
BGH, Urteil v. 14.07.2009, Az.: VIII ZR 165/08
Autor: Heiko Erxleben
Tags:Immobilien, Mietwohnung, Wohnung