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Genossenschaftswohnung




Mieterhöhung bei Genossenschaftswohnungen

Wohnungen einer Genossenschaft zeichnen sich durch viele Vorteile aus. So auch in einem Fall, der unter dem Aktenzeichen VIII ZR 159/08 entschieden wurde. Im besagten Fall hatte eine Wohnungsgenossenschaft die Mietwohnungen saniert.

Eine der Mieterinnen wollte aufgrund der Belastungen durch die Handwerker die Miete kürzen. Die Genossenschaft wies sie sorgfältig darauf hin, dass sie mit einer Mieterhöhung rechnen müsse, wenn sie die Miete während der Bauarbeiten kürze. Täte sie dies nicht, würde die Wohnungsgenossenschaft dagegen von einer Erhöhung der Miete absehen.

Dennoch entschied sich die Mieterin, die Miete für die Wohnung zu kürzen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten flatterte ihr eine Mieterhöhung über 35 Euro ins Haus, gegen die sie Klage erhob. Der Bundesgerichtshof stellte sich in diesem Fall auf die Seite des Vermieters. Denn durch die allgemein gängige Praxis, trotz Sanierungsmaßnahmen auf Mieterhöhungen zu verzichten, sei der Vermieter den Mietern bereits entgegen gekommen.

Die Mieterin, die aber einerseits eine Mietminderung durchsetzen, andererseits keine Mieterhöhung hinnehmen wollte, könne nicht beide Vorteile nutzen. Das Gericht begründete das Urteil mit der Gleichbehandlung aller Mieter.

Während die anderen Mieter die Sanierungsmaßnahmen hinnahmen, ohne die Miete zu kürzen, war die Frau die einzige Mieterin gewesen, welche die Miete gemindert habe. Deshalb sei ihr auch als einziger Mieterin zuzumuten, eine erhöhte Miete zu zahlen.

Autor: intoh marketing, Spezialist für Onlinemarketing

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Veröffentlicht in Mietwohnungen.

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