Search

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist ein absolutes Muss

Jeder Hauseigentümer kennt das leidige Problem mit den zahllosen Versicherungen. Dennoch gibt es einige Policen, auf die keinesfalls verzichtet werden sollte, insbesondere die Wohngebäudeversicherung ist zu diesen zu zählen.

Der Abschluss einer solchen ist von den Banken oftmals sogar vorgeschrieben, schützen sie damit doch auch die Sicherheit, die man für deren Finanzierung eingeräumt hat.  Außerdem ist eine Feuerversicherung in einigen Regionen ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wohngebäudeversicherung besteht dabei aus drei einzelnen Versicherungen, der Feuer-, der Leitungswasser- und der Sturm- und Hagelversicherung. Alle drei Sparten können einzeln abgeschlossen werden, allerdings ist eine Kombination, die alle Versicherungen beinhaltet am gebräuchlichsten.

Dabei ist zu beachten, dass die Sturmversicherung nur dann leistet, wenn eine Windstärke von mindestens 8 erreicht wurde. Vorher gilt der Wind nicht als Sturm. Die Leitungswasserschäden zerstören das Gebäude zwar nicht vollständig, machen es jedoch häufig für einige Zeit unbewohnbar. Das heißt, es entstehen zusätzliche Kosten für eine alternative Unterkunft, diese werden von der Gebäudeversicherung ebenfalls getragen.

Ausgeschlossen bei der Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die grob fahrlässig vom Hauseigentümer herbei geführt wurden. Ebenfalls von der Leistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch Erdbeben, Kriege oder Kernenergie, sowie innere Unruhen ausgelöst wurden.

Die Höhe der Beiträge ist regional unterschiedlich, je nachdem, wie hoch die Hochwassergefahr und ähnliches ist. Ebenfalls hängt die Beitragshöhe von dem jeweiligen Haustyp und der Versicherungsgesellschaft ab. Ein Holzhaus ist meistens etwas teurer, ebenfalls ein Haus mit Reetdach. Am günstigsten lassen sich Massivhäuser versichern.

Wichtig ist, dass alle Um- und Einbauten im Haus mit versichert werden, sowie die zugehörigen Gebäude, wie etwa Carport, Garage oder Geräteschuppen, die sich auf dem Grundstück befinden. Ebenfalls sollten die Heizungsanlagen mit versichert werden, sowie verlegte Fußböden usw. Hier ist genau zu kalkulieren, damit keine Unterversicherung auftritt.

Der Beitrag verändert sich, da dieser nach dem „gleitenden Neuwert” berechnet wird. Das heißt, dass der Versicherungsbeitrag, sowie die Versicherungssumme sich jedes Jahr aufs Neue verändern. Dadurch wird vermieden, dass die Versicherungssumme regelmäßig neu berechnet werden muss.

Autor: Haus & Büro

Tags: , ,

Beitrag schreiben

You must be logged in to post a comment.

Angebote