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Gaspreise



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Gaspreise runter!

Der Gaspreis ist an den Ölpreis gekoppelt. Steigt der Ölpreis, so steigt auch der Gaspreis und das erfahrungsgemäß sehr schnell. Sinkt der Ölpreis, dann müsste eigentlich der Gaspreis genauso schnell wieder sinken! Tut er aber nicht! Leider. Die großen Gasversorger wollen noch mehr „Kasse machen” als ohnehin schon und alles zu Lasten der Verbraucher!

Von insgesamt 750 (!) deutschen Gasversorgern haben lediglich erst fünf ihre Gaspreise gesenkt bzw. eine Senkung demnächst in Aussicht gestellt, trotz fallender Ölpreise. Die Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), Claudia Kemfert, forderte die Energieversorger zu deutlich stärkeren Preissenkungen auf. Wegen des Ölpreisrückgangs könnten die Gastarife im Durchschnitt eigentlich schon jetzt 20 Prozent niedriger sein.

Warum ist eigentlich der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt? Der Ölpreis ist eine Größe, welche auf dem Gasmarkt gar keine Rolle spielt. Die Ölpreisbindung hat deshalb den Charakter einer unerlaubten Preisabsprache und sollte von den Kartellbehörden untersagt werden. Sehr merkwürdig ist ebenfalls, dass sich der Gaspreis sehr unterschiedlich erhöht. Beim Einkauf der großen Gasimporteure weitaus weniger als beim Verkauf an den Endkunden. Ein zusätzlicher Missbrauch!

Nach Angaben von E.on Westfalen Weser haben bereits über 2.600 Verbraucher die Zahlung der überhöhten Gaspreise wirksam verweigert und in Bremen sind es schon rund 16.000. Unrechtmäßig überhöhte Gas- und Strompreise brauchen die Verbraucher nicht zu akzeptieren, denn der Verbraucher wird durch den § 315 des BGB geschützt.

Wie kann man als Verbraucher auf überhöhte Preise reagieren? Haben Sie Ihren Strom- oder Gaspreis bereits akzeptiert und auch schon wenigstens einmal ohne Widerspruch bezahlt, dann können Sie dagegen nichts mehr unternehmen. Kommt jedoch eine Preiserhöhung, so können Sie sich dagegen wehren. Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt, nur die Summen zu überweisen, die man auch mit der letzen Abrechnung widerspruchslos bezahlt hat. Neue Preisfestsetzungen nach der letzten Jahresabrechnung sollte man dagegen nicht so einfach akzeptieren oder bezahlen.

  • Bestreiten Sie die Berechtigung dieser neuen Preiserhöhung schriftlich.
  • In Ihrem Schreiben an den Versorger beanstanden Sie die Preisfestsetzung bitte immer als “unbillig” und bitte immer als Einschreiben-Rückschein. Am einfachsten ist die Verwendung der Musterschreiben vom Bund der Energieverbraucher.
  • Bitte definieren Sie in Ihren zukünftigen Überweisungen an Ihren Versorger immer den genauen Zahlungsgrund, wie z.B.: „Gas-Abschlag November 2008″.
  • Richten Sie Ihre Einwände immer gegen den Gesamtpreis, nicht nur auf die Erhöhung. Schreiben Sie nicht von einer Preiserhöhung sondern von einem „erhöhten Preis”.
  • Beschränken Sie Ihre Einzugsermächtigung, dann wird Ihr Versorger diese zurückgeben. Nun überweisen Sie bitte die Zahlungen in der üblichen alten Höhe.
  • Weisen Sie Ihren Versorger darauf hin, dass Sie sämtliche Zahlungen nur unter Vorbehalt tätigen.
  • Droht Ihr Versorger mit einer Sperre, dann nehmen Sie diese Drohung ernst! Wenden Sie sich umgehend an den Bund der Energieverbraucher und gehen Sie zum Amtsgericht, um einen Lieferstopp für Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verhindern. Geht auch ohne Anwalt.

Ihre Chance:

Der Versorger verzichtet darauf, Sie gerichtlich auf die Zahlung des vollen Preises zu verklagen und Sie zahlen weiter den gekürzten Preis.

Ihr Risiko:

Im allerschlimmsten Fall werden Sie mit Mahnkosten belasten, man droht Ihnen Versorgungssperre an. Sie werden vor Gericht beklagt und versäumen das sofortige Anerkenntnis und tragen deshalb Prozess- und Anwaltskosten von 230 Euro und zahlen den verlangten Preis plus Mahngebühren.

Preiserhöhungen durch den steigenden Ölpreis werden grundsätzlich immer an die Endkunden weitergegeben, Preissenkungen durch einen fallenden Ölpreis gibt es dagegen fast nie. Immer mehr Verbraucher verweigern die Zahlung einer Gaspreiserhöhung! Auch die Verbraucherzentrale rät zum Widerstand. Weiterführende interessante Informationen finden Sie hier.

Autor: Heiko Erxleben

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Veröffentlicht in Strom und Energie.

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