Finanzamt kassiert Millionen zu viel!
Nur der Versorger Heidewasser blockiert eine Rückzahlung!
Obwohl für Trinkwasser und auch für die Hausanschlüsse der Trinkwasserleitungen der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt, ordnete das Bundesfinanzministerium im Jahr 2000 mit einem Schreiben seine Finanzämter an, einfach den vollen Mehrwertsteuersatz zu kassieren: zunächst 16 Prozent und ab 2007 dann 19 Prozent!
Für die Hauseigentümer waren somit für einen Hausanschluss mit durchschnittlichen Kosten von ca. 1.700 Euro nun rund 200 Euro mehr Steuern zu zahlen. Zwischen 2000 und 2008 haben dadurch bundesweit Tausende Menschen nach internen Schätzungen rund 300 Millionen Euro zu viel Mehrwertsteuer für den Trinkwasseranschluss ihres Hauses bezahlt.
Bereits vor acht Jahren klagte der sächsische Trinkwasserversorger Torgau/Westelbien dagegen und gewann schließlich im letzten Jahr den Prozess, 2008 entschied der Bundesfinanzhof im Sinne der Verbraucher. Damit gilt ab 2009 nun wieder der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.
Was aber wird aus den Alt-Fällen, denn allein in Sachsen-Anhalt haben mehr als 32.000 Hauseigentümer in diesen Jahren für die Herstellung eines Trinkwasseranschlusses zu viel Steuern bezahlt?
Das Bundesfinanzministerium stellte nach einer Beratung mit Steuerfachleuten aus den Länderministerien fest: „Ob die Kunden ihr zu viel gezahltes Geld zurückbekommen, liegt einzig und allein am zuständigen Wasserversorger.” Das Magdeburger Finanzministerium meinte dazu: „Wenn die Versorger die Rechnungen korrigieren, stellen sich die Finanzämtern nicht quer.”
Was jedoch, wenn es zum Beispiel den Versorgern zu aufwändig ist, die Rechnungen zu ändern? Dann bekommt der Kunde nichts erstattet! Die Finanzbehörden werden eine Inaktivität der Versorger nicht beanstanden.
Daraufhin kündigten die Städtischen Werke Magdeburg bereits an, sämtliche beanstandeten Rechnungen anstandslos und umgehend zu korrigieren. „Wer sich meldet, für den machen wir das problemlos” so der Kaufmännische Chef Winfried Schubert. Auch der Kläger aus dem Rechtsstreit, der sächsische Trinkwasserversorger Torgau/Westelbien, ändert sämtliche Rechnungen auf Verlangen.
Vorerst noch abwarten wollen die Stadtwerke Stendal. Allein der Versorger „Heidewasser” tanzt aus der Reihe und weigert sich, falsche Rechnungen zu ändern! „Die Rechtslage ist bisher nicht eindeutig, und wenn, ist das zu überprüfen” sagte Alexander Schuppau, von der Firma Heidewasser. Durch die Weigerung zur Rechnungsänderung wird den Hauseigentümern die Möglichkeit genommen, zuviel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurück zu erhalten, obwohl das Finanzamt diese freiwillig zurück zahlen würde!
Der Verband Haus und Grund Sachsen-Anhalt rät allen betroffenen Hauseigentümern dem zuständigen Versorger eine Rechnungskopie zu senden und das zuviel bezahlte Geld auf jeden Fall zurück zu fordern: „Das muss zurückerstattet werden” sagte Verbandschef Holger Neumann.
Autor: Heiko Erxleben