Wohnung.com     

  Das Newsportal rund um den Wohnungsmarkt  

Energieausweis



Wissenswertes zum Energieausweis

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohnimmobilien die vermietet oder verkauft werden sollen die Energieausweispflicht. Dieser Ausweis informiert genau über den Energieverbrauch bzw. über den Energiebedarf einer Immobilie und wird in zwei Arten unterschieden.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt dem tatsächlichen Energieverbrauch des Objektes an. Der bedarfsorientierte Energieausweis erfasst den genauen Gebäudezustand, die Gebäudeausstattung usw. und gibt daraus den prognostizierten Energieverbrauch an. Für Häuser, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen ist es für den Eigentümer Pflicht, einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und zwischenzeitlich nicht modernisiert wurden, muss der bedarfsorientierte Energieausweis erstellt werden. Für alle anderen Gebäudearten kann zwischen beiden Energieausweisarten frei gewählt werden. Jeder Energieausweis wird grundsätzlich nur für das gesamte Gebäude erstellt, nicht für einzelne Wohnungen.

Die verbrauchsorientierten Ausweise kosten ca. 30 bis 50 Euro und sind unter anderem beim TÜV, bei größeren Heizungsunternehmen, bei einigen Hausverwaltungen, bei den Dienstleistern der Heizungsablesung usw. zu bekommen. Für den bedarfsorientierten Ausweis ist eine Gebäudeanalyse notwendig, hier kann zum Beispiel einen Energieberater weiterhelfen, der Preis liegt hier bei ca. 150 bis 300 Euro. Bekommen Sie einen höheren Preis genannt, sollte dafür eine Begründung hinterfragt werden. Eine Auswahl zugelassener Energieberater gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei der Deutschen Energie-Agentur.

Die Energieausweise sorgen für mehr Transparenz, geben Auskunft über den Energiestandard eines Gebäudes und enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen. Eine Umsetzungspflicht dieser empfohlenen Maßnahmen seitens des Eigentümers besteht jedoch nicht.

Käufer und auch Mieter können die Vorlage des Energieausweises verlangen. Sollte der Eigentümer dieser Pflicht nicht nachkommen, kann das unter Umständen zu einer Ordnungswidrigkeit führen, welche dann entsprechend geahndet werden kann.

Energieausweise bringen nicht nur einen Nutzen für die Umwelt, sondern auch für die Hauseigentümer. Eine Modernisierung senkt die Betriebskosten und steigert den Wert des Hauses.

Autor: Heiko Erxleben

Tags:, ,

Veröffentlicht in Rund ums Haus.

Kommentar hinzufügen

Vorheriger Eintrag: Dämmung   Nächster Eintrag: Garage

Keine Antworten

Benutzen Sie das unten stehende Formular zum Versenden eines Kommentares!


Antworten

Sie müssen eingeloggt sein zum senden eines Kommentares.