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Energie sparen – EnEV 2009



Die neue Energieeinsparverordnung 2009

Die neue Energieeinsparverordnung 2009 tritt am 01.10.2009 in Kraft. Damit werden die bisher schon strengen Auflagen bezüglich der energetischen Verbräuche von Wohnungen und Häusern noch einmal verschärft. Ziel der EnEV ist es, den CO2 Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken.

Dabei gilt, dass Neubauten im Bereich des Jahres-Primärenergiebedarfs einen um 30 Prozent verringerten Bedarf als bisher aufweisen müssen. Ebenfalls muss die Wärmedämmung für die Gebäudehülle 15 Prozent mehr Leistung bringen.

Bei der Sanierung von Altbauten werden ebenso strengere Maßstäbe gesetzt. So müssen Gebäudehüllen besser gedämmt sein. Werden bei Altbauten Fenster, Türen oder Fassaden erneuert, ist dies gleich im Hinblick auf die EnEV zu tun.

Weiterhin sieht das Gesetz vor, dass bis spätestens 2011 sämtliche begehbaren Geschossdecken gedämmt werden müssen, sofern das darüber liegende Dach nicht gedämmt ist. Ab 2020 kommt dann die nächste Anforderung: Nachtstrom-Speicherheizungen müssen schrittweise vom Netz genommen werden.

Weiterhin müssen Unternehmen, die Altbauten sanieren, eine Erklärung abgeben, dass alle Sanierungen nach den aktuell gültigen Richtlinien erfolgt sind. Die Bezirksschornsteinfeger müssen dies bei Heizungsanlagen mittels Sichtkontrolle bestätigen. Bei Zuwiderhandlungen drohen nach der neuen EnEV sogar saftige Ordnungsgelder.

Bereits für das Jahr 2012 ist eine weitere Veränderung der EnEV geplant. Demnach sollen dann alle Häuser nach den Standards des heutigen Energiesparhauses KfW-40 gebaut werden. Zwar hört sich das alles auf den ersten Blick nur nach extremen Mehrkosten an, doch steht die Umwelt im Mittelpunkt.

Zudem werden die energetisch relevanten Baumaßnahmen staatlich gefördert. Selbst Sanierungsmaßnahmen können mit staatlicher Unterstützung rechnen. Seit dem 01. April diesen Jahres gilt, dass Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren vergeben werden. Bei Neubaumaßnahmen winken staatliche Förderungen für den Fall, dass die Gebäude noch deutlich weniger Energie verbrauchen, als es die EnEV vorsieht.

Bei Sanierungsmaßnahmen werden Einzelmaßnahmen gefördert, genauso aber auch umfangreiche Sanierungen der Immobilie. Alle Förderungen erfolgen seit April 2009 im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes und werden von der KfW vergeben.

Autor: Haus & Büro

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Veröffentlicht in Rund ums Haus.

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