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Einheitliche Farbe der Hausdächer

Solaranlage ist von Vorschrift befreit

Auch die sonst so beliebte Sonne liefert manchmal auch zwischen Immobilienbesitzern einen Anlass zum Streit vor Gericht. Einige Menschen lieben eine sonnige Terrasse, andere mögen lieber etwas mehr Schatten.

Intensives Sonnenlicht kann auch ein wertvoller Wirtschaftsfaktor sein, denn der Staat gefördert und unterstützt seine Bürger, möglichst viele und häufig Solarenergie zu gewinnen und zu nutzen. Dabei kommt es aber auch manchmal vor, dass sich kulturell-baurechtliche und ökologisch-wirtschaftliche Absichten widersprechenden.

Im aktuellen Fall montierte ein Immobilieneigentümer aus Süddeutschland eine Solaranlage auf das Dach seines Hauses und geriet damit mit einer örtlichen Bauvorschrift in Konflikt. Denn diese Bauvorschrift besagte, dass in diesem bestimmten Baugebiet die Dächer in den Farben rot bis rotbraun gedeckt werden müssten, seine auf dem Dach montierte Photovoltaikanlage war hingegen grau-schwarz.

Der zuständige Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg war der Meinung, dass der Bauherr von der Erfüllung der Vorschriften hätte befreit werden müssen und gab der Sonnenergie den Vorzug.  (Az: 8 S 2417/05)

Autor: Heiko Erxleben

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