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Einbruchschutz für Haus und Wohnung

Einbrüche in Haus und Wohnung verhindern

Ein Einbruch im Haus oder in der Mietwohnung bedeutet für die meisten Menschen einen großen Schock, die Verletzung der Privatsphäre und das verlorengegangene Sicherheitsgefühl sowie auch schwerwiegende psychische Folgen machen den Betroffenen meist mehr zu schaffen als der reine materielle Schaden.

Doch man kann sich dagegen schützen! Laut den Erfahrungen der Polizei bleiben über ein Drittel der Einbrüche im Versuch stecken, meist wegen guter technischer Sicherheitseinrichtungen. Ebenfalls verhindern aufmerksame Nachbarn und ein richtiges Verhalten zahlreiche Einbrüche.

Viele Menschen unterschätzen den Wert in ihrem Haus oder ihrer Wohnung, doch Einbrecher offen immer auf lohnende Beute, sie nutzen schlecht gesicherte Fenster, Terrassentüren und Türen schonungslos aus. Auch die Anonymität in großen Wohnanlagen und Hochhäusern sind oft ein Vorteil für die Diebe.

Die Erfahrung der Polizei zeigt, dass nur wenige Einbrecher gut ausgerüstete Profis sind, meist handelt es sich um Gelegenheitstäter. Diese können bereits schon durch einfache aber wirkungsvolle technische Sicherheitseinrichtungen abgeschreckt werden. Sicherungstechnik bedeutet für die Diebe längerer Arbeitszeit und damit auch ein höheres Risiko, gut sichtbare Sicherheitstechnik wirkt daher abschreckend.

Einbrecher kommen nicht nur nachts, sondern oft tagsüber zur Schul-, Arbeit- und Einkaufszeit, an den Wochenenden und in den frühen Abendstunden. Während der dunklen Jahreszeit nutzen Sie gerne die frühe Dämmerung aus.

Alarmanlagen im Haus können keinen Einbruch verhindern, sondern nur melden, haben jedoch eine abschreckende Wirkung. Mechanische Sicherungen in Wohnung, Haus, Keller und Garage sollten an oberster Stelle stehen, sie sind der wirksamste Einbruchschutz.

Wer auf seine Versicherung vertraut und alle weiteren Schutzmaßnahmen außer acht lässt, kann unter Umständen eine böse Überraschung erleben. Oft mussten Geschädigte im Nachhinein feststellen, dass sie unterversichert waren, auch Erbstücke und mit Erinnerungen und ideellen Werten behaftete Gegenstände sind durch eine Versicherung unersetzbar.

Autor: Heiko Erxleben

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