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Datenmissbrauch

Grundgesetz beerdigt!

Grundgesetz beerdigt!

präventiver Sicherheitsstaat

Am 09.11.2007 wurde die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich beschlossen. Im Umkehrschluss wurde damit jedoch u.a. der Artikel 13 (Die Wohnung ist unverletzlich) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland „beerdigt”.

Wo soll es enden, wenn Herr Schäuble fordert, dass Hausdurchsuchungen wieder heimlich gemacht, Folter erlaubt und RFID-Implantate sowie akustische und visuelle Wohnraumüberwachung nun verpflichtend ist. Vorratsdatenspeicherung, was wird da eigentlich alles gespeichert? Allein schon bei Telefonaten: Alle beteiligten Rufnummern, die Seriennummern der benutzten Geräte, die Dauer der Telefonate und bei Handys sogar der Standort, wann immer ein Gespräch, eine Nachricht oder ein Signal ein- oder ausgeht. Weiterhin wer mit wem über E-Mails in Verbindung gestanden hat oder wann und wozu jemand das Internet genutzt hat. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

Mit Hilfe dieser gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Es lassen sich Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden schließen. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Unter einer Vorratsdatenspeicherung leiden wir alle:

  • sie greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein
  • sie beeinträchtigt berufliche Aktivitäten ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, welche Vertraulichkeit voraussetzen
  • sie verhindert weder Terrorismus noch Kriminalität, denn sie kann von Kriminellen leicht umgangen werden
  • sie verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung
  • sie ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher
  • sie diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen

Erinnern Sie sich noch daran, als alle Fraktionen des Bundestages seinerzeit die Vorratsdatenspeicherung geschlossen ablehnten. Das hinderte Herrn Schily jedoch nicht daran, dem gefährlichen „Mumpitz” in Brüssel zuzustimmen und damit über den europäischen Umweg das Parlament zu missachten. Wen wundert es da noch, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht das einzige verfassungswidrige Gesetz in Deutschland ist. Der biometrische Pass, die Kennzeichen-Rasterfahndung, die „Anti-Terror-Datei” genannte Zentralkartei der nun verbundenen Repressionsbehörden, das geplante Bundeszentralregister mit lebenslanger Identifikation und nun die Computerwanze! Das neue Sicherheitsdenken einiger Politiker lässt sich doch nicht von solchen Kleinigkeiten wie dem Grundgesetz aufhalten!

Laut Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, gelang es Verbraucherschützern vor kurzem, für nur 850,- Euro und innerhalb von nur zwei Tagen persönliche Daten von sechs Millionen Bundesbürgern zu kaufen, darunter vier Millionen mit Kontodaten. Dies sei ein Beleg für “illegalen Datenhandel in ungeheurem Ausmaß”. In einen weiteren Fall berichtete der NDR-Hörfunksender von einem Call-Center südlich von Hamburg, welches Verbraucherangaben (Adressen, persönliche Angaben und Bankverbindungen) von früheren Auftraggebern illegal weiter nutzte. Hierbei handelte es sich um Kunden, welche sich u.a. bei der Norddeutschen Klassenlotterie angemeldet hatten.

Die Bundesregierung plant ein zentrales Bundesmelderegister, eine Datenbank mit deutlich mehr Informationen als in den momentanen Meldestellen. Weiterhin sollen bei den momentan über 5000 kommunalen Meldestellen noch mehr personenbezogene Daten vorgehalten werden. Behörden sollen die Daten leichter abrufen und austauschen können. Laut Aussagen des Innenministeriums soll durch die Schaffung zentraler Strukturen ein “effizienter und wirtschaftlicher Vollzug” erreicht werden. Es solle die “Qualität der Daten” erhöht und damit den “zu Recht eingeforderten datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen werden. Das Gesetz könnte schon Anfang 2009 in Kraft treten.

Datenschützer jedoch bezweifeln, dass ein zentrales Bundesmelderegister notwendig ist und warnen seit langem vor einer Superdatensammelbehörde! Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz kritisierte, dass durch die vorgesehene Speicherung der Steueridentifikationsnummer der Weg zu einem zentralen Einwohnerregister mit Personenkennzeichen ähnlich dem in der ehemaligen DDR vorgezeichnet sei. Die “Datensammelwut” des Staates lasse das Melderegister unnötig anschwellen.

Derzeit seien nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz und der Tag des Zuzugs. Nun sollen in den kommunalen Meldebehörden noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister! Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden: Steuerklasse, Freibeträge, rechtliche Stellung der Kinder, Namen und Anschrift der Stiefeltern und auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer. Neu ist auch, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität aller Bürger genutzt werden könnten, das gab es bisher nicht.

Auch die Zugriffsmöglichkeiten sollen mit dem neuen Gesetz erheblich Ausgeweitet werden, so haben z.B. Zugriff: Geheimdienste, Verfassungsschutz,  Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst, Polizei, Justizvollzugsbehörden, Staatsanwaltschaften, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden. Doch damit nicht genug. Auch private Stellen sollen einen besseren Zugriff auf den Datenschatz der Meldebehörden und des Bundesmelderegisters bekommen. Staatsrechtler Gusy meint, dass die geplanten Auskunftsregelungen “zum Teil ziemlich weit” gehen würden. Es würde schon ausreichen, dass jemand berechtige Forderungen geltend machen könne, um die gespeicherten Daten abrufen zu können, etwa die GEZ oder Inkassounternehmen!

Nicht nur die Wände Ihrer Wohnung haben Ohren, der Datenmissbrauch wird immer umfangreicher und ungehemmter. Nicht nur durch illegale Methoden und Machenschaften sondern auch durch fehlerhafte und umstrittene Gesetze. Die Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellt eine sehr große Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Autor: Heiko Erxleben

Bildquelle: CC Creativ Commons

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