Dachausbau
Vorschriften beim Dachausbau beachten
Die Verbraucherzentrale Bayern macht darauf aufmerksam, dass eine Vielzahl von Auflagen zu berücksichtigen sind, wenn ein bisher nicht genutzter Dachboden nachträglich in hochwertigen Wohn- oder Nutzraum umgebaut werden soll. So darf zum Beispiel mit der Erweiterung des Dachbodens die zulässige Geschossflächenzahl nicht überschritten werden. Die Geschossflächenzahl sagt aus, wie viele Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind und ist im Bebauungsplan festgelegt.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für jede neu geschaffene Wohnung Pkw Stellplätze nachzuweisen sind. Das kann gerade in Innenstädten zum Problem werden. Bauwilligen ist deshalb anzuraten, diese und andere Punkte im Vorfeld bei den zuständigen Kommunen oder Ämtern zu klären.
Damit die neu geschaffene Fläche auch als Wohnraum offiziell anerkannt wird, muss mehr als die Hälfte der neuen Wohnfläche eine lichte Höhe von 2,20 Meter haben. Fläche in mit einer lichten Höhe von unter 2,00 Meter sind nur zur Hälfte zur Wohnfläche anzurechnen. Flächen mit einer Höhe unter 1,00 Meter werden überhaupt nicht angerechnet. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die zum Zeitpunkt des Ausbaus beziehungsweise Bauantrags gültige Energieeinsparverordnung (EnEV). Auch Brandschutzvorschriften, Schallschutzvorschriften, verwendete Dämmstoffe und Materialien usw. sollten nicht außer acht gelassen werden.
Autor: Heiko Erxleben
Tags:Grundstück, Wohnraum, Wohnung